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AML/Compliance-Hub

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Das neue EU-Geldwäschepaket, die Schweizer Regeln und die wichtigsten Sanktionsregime werden hier verfolgt, dazu die Compliance im Bereich der Finanzkriminalität in ihrem Umfeld.

Das EU-Geldwäschepaket stellt den europäischen Rahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität neu auf, während die Sanktionsregime den Compliance-Aufwand international tätiger Unternehmen weiterhin bestimmen. Die folgenden Abschnitte versammeln die offiziellen Quellen.

Ausgewählte Beiträge

Client Updates

14. Oktober 2026|Client Update

Die ersten Meldungen an das Schweizer Transparenzregister und die Kohortenfristen ab dem 1. Januar 2027

12. Oktober 2026|Client Update

Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014: die Wiederausfuhrklausel in Kaufverträgen aus der EU

6. Oktober 2026|Client Update

Schweizer Beraterinnen und Berater nach Art. 2 Abs. 3bis GwG und die Frist vom 1. Dezember 2026 für das Gesuch um SRO-Anschluss

24. September 2026|Client Update

Die AML- und Sanktionspflichten des Kunsthändlers im Vereinigten Königreich und die Nachweise, die von einem Sammler verlangt werden

3. September 2026|Client Update

Agentischer Geschäftsverkehr nach dem Zahlungs-, Krypto- und Geldwäscherecht der EU

2. August 2026|Client Update

Der britische Straftatbestand «failure to prevent fraud» und Gruppen ausserhalb des Vereinigten Königreichs

30. Juli 2026|Client Update

Wallet-Screening und Transaktionsüberwachung bei CASPs: was die Aufsichtsbehörden in der EU erwarten

28. Juli 2026|Client Update

Die Compliance-Hürden für Ukraine-Projekte nach dem Recht der EU, des Vereinigten Königreichs, der USA und der Schweiz

30. Juni 2026|Client Update

Geldwäscherechtliche Pflichten der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU, von der Travel Rule bis zum Regelwerk von 2027

25. Juni 2026|Client Update

Die beiden FATF-Listen und ihre Folgen in der Praxis

Quellen nach Thema

Europäische Union: das Geldwäschepaket

Verordnung (EU) 2024/1624: das einheitliche Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung, anwendbar ab dem 10. Juli 2027

Volltext (EUR-Lex)

Richtlinie (EU) 2024/1640: Aufsicht, zentrale Meldestellen und nationale Mechanismen

Volltext (EUR-Lex)

Verordnung (EU) 2024/1620: die Behörde der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA), mit direkter Beaufsichtigung einer ersten Gruppe ausgewählter Verpflichteter ab 2028

Volltext (EUR-Lex)

Bis das neue Regelwerk am 10. Juli 2027 anwendbar wird: Die Richtlinie (EU) 2015/849 (4./5. Geldwäscherichtlinie) in ihrer geänderten Fassung bleibt der massgebliche EU-Rahmen zur Geldwäschebekämpfung

Richtlinie (EU) 2015/849, konsolidierte Fassung (EUR-Lex)

Verordnung (EU) 2023/1113: Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (die Travel Rule der EU), anwendbar seit dem 30. Dezember 2024

Volltext (EUR-Lex)

EBA: Aufsichtserwartungen zum Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken und zum De-Risking

Stellungnahme der EBA zum De-Risking Leitlinien der EBA zum Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken und zum Zugang zu Finanzdienstleistungen
Schweiz: das GwG und die Reform von 2026
Vereinigtes Königreich: die MLRs und die Aufsicht der FCA

Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017 (SI 2017/692), in der geänderten Fassung

MLRs 2017 (legislation.gov.uk)

FCA: Registrierung, Aufsicht und Leitlinien zur Finanzkriminalität

FCA: Money Laundering Regulations FCA Financial Crime Guide: money laundering and terrorist financing (FCG 3)
Vereinigte Staaten: FinCEN und der BSA

FinCEN und der Rahmen des Bank Secrecy Act (BSA)

FinCEN: der Bank Secrecy Act FinCEN: Guidance (Leitlinien)

Zu den US-Sanktionen (OFAC) siehe unten den Abschnitt zu den Sanktionsregimen

Internationale Standards: die FATF-Listen

Die FATF veröffentlicht zwei Listen. Ihre Liste mit Aufruf zum Handeln (call for action) zieht Gegenmassnahmen und verstärkte Sorgfaltspflichten nach sich; ihre Liste der verstärkten Überwachung (increased monitoring) zieht für sich allein keine Massnahme auf Ebene der FATF nach sich. Was die einzelnen Regime auf dieser Seite für die eine oder die andere Liste verlangen, legt das jeweilige Regime fest; die unten verlinkte Analyse erläutert die Unterschiede

FATF: High-risk and other monitored jurisdictions (Hochrisiko- und andere überwachte Rechtsordnungen) High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action (Liste mit Aufruf zum Handeln, Juni 2026) Jurisdictions under Increased Monitoring (Liste der verstärkten Überwachung, Juni 2026) EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko: Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) Unsere Analyse: die FATF-Listen in der Praxis
Sanktionsregime: EU, USA, Vereinigtes Königreich und Schweiz
Wie wir Klientinnen und Klienten bei diesen Fragen unterstützen, erfahren Sie in unserem Praxisbereich Sanktionen und AML.

Zuletzt geprüft: 27. September 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information, stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Links zu offiziellen Quellen dienen lediglich der Orientierung; massgeblich ist stets der aktuelle offizielle Text.