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Das einheitliche Geldwäsche-Regelwerk der EU ab dem 10. Juli 2027 und die Fristen davor

Michael Isak|30. Juni 2026, aktualisiert am 28. September 2026|Client Update|6 Minuten Lesezeit

Das einheitliche Geldwäsche-Regelwerk der EU gilt ab dem 10. Juli 2027, und die Fristen des Pakets sind um dieses Datum herum gestaffelt: Die Bestimmungen über den Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer waren bis zum 10. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen, die AMLA ist seit Mitte 2025 operativ und übernimmt ab 2028 die direkte Beaufsichtigung ausgewählter Verpflichteter, und die Leitlinien, die dem Regelwerk seine praktische Bedeutung geben werden, entstehen jetzt. Am Anfang steht der Zeitplan, dann folgen die drei wichtigsten Änderungen und die fünf Arbeitsstränge für die Monate bis Juli 2027.

Ein Regelwerk für siebenundzwanzig Staaten

Das EU-Geldwäschepaket ersetzt das auf Richtlinien gestützte Modell, in dem jeder Mitgliedstaat seine eigene Fassung der Regeln schrieb, durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung. Die im Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR), das einheitliche Regelwerk, gilt ab dem 10. Juli 2027; der Fussballsektor folgt ab dem 10. Juli 2029. Die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6) regelt die Aufsicht, die zentralen Meldestellen und die nationalen Mechanismen. Ihre allgemeine Umsetzungsfrist läuft bis zum 10. Juli 2027, und Art. 78 sieht gestaffelte Fristen davor und danach vor: bis zum 10. Juli 2025 für die Änderungen der geltenden Richtlinie nach Art. 74, bis zum 10. Juli 2026 für die Regeln über den Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer (Art. 11 bis 13 und 15) und bis zum 10. Juli 2029 für die zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien nach Art. 18; der Registerrahmen selbst und der materielle Standard zum wirtschaftlichen Eigentum folgen 2027 mit dem Regelwerk.

Die Verordnung (EU) 2024/1620 schliesslich errichtet die AMLA, die neue EU-Behörde. Sie ist seit Mitte 2025 operativ und übernimmt 2028 die direkte Beaufsichtigung eines ersten Kreises von rund 40 Kredit- und Finanzinstituten und Gruppen: jener, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind und deren Restrisiko die AMLA als hoch einstuft. Das Auswahlverfahren beginnt spätestens am 1. Juli 2027, und die Beaufsichtigung setzt sechs Monate nach der Veröffentlichung der Liste ein (Art. 13 der Verordnung (EU) 2024/1620); die eigene Planung der AMLA zielt darauf, bis Mitte 2028 für den ersten Aufsichtszyklus bereit zu sein. Bis das Regelwerk gilt, bleibt die Richtlinie (EU) 2015/849 in ihrer geänderten Fassung das massgebliche Recht; die Unternehmen bewältigen also eine gestaffelte Ablösung.

Juni 2024 Paket im Amtsblatt Mitte 2025 AMLA operativ 10. Juli 2026 Registerzugangsregeln national umzusetzen 10. Juli 2027 AMLR gilt unmittelbar; Umsetzungsfrist der AMLD6 2028 Direkte AMLA-Beaufsichtigung ausgewählter Verpflichteter 10. Juli 2029 Fussballsektor

Abbildung 1: Die gestaffelte Anwendung des EU-Geldwäschepakets. Quelle: EUR-Lex (Stand: 27. September 2026).

Was sich ändert

Drei Verschiebungen wiegen schwerer als alle anderen. Erstens die Harmonisierung durch Verordnung: Weil die AMLR eine Verordnung ist, endet die vertraute Strategie, mildere nationale Umsetzungen auszunutzen, weitgehend. Die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Standards zum wirtschaftlichen Eigentum und die Anforderungen an interne Kontrollen werden in jedem Mitgliedstaat gleich lauten, ebenso die neue unionsweite Obergrenze von EUR 10 000 für Barzahlungen für Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr; zusammenhängende Zahlungen werden dabei zusammengerechnet, private Zahlungen zwischen natürlichen Personen sind ausgenommen, und die Mitgliedstaaten dürfen die Obergrenze unterschreiten, aber nicht überschreiten. Gruppenweisungen, die auf ein einzelnes nationales Recht zugeschnitten sind, müssen neu geschrieben werden.

Zweitens ein grösserer Kreis von Verpflichteten: Das Regelwerk konsolidiert und erweitert den Kreis derer, die ein AML-Programm unterhalten müssen; dazu gehören Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, deren Stellung wir gesondert in unserem Update zu CASPs und zur Travel Rule behandeln.

Drittens eine neue Aufsichtsbehörde mit unionsweitem Blick: Die AMLA wird die Leitlinien herausgeben, die dem Regelwerk seine operative Bedeutung geben, darunter Leitlinien zu Risiken, Trends und Methoden der Geldwäsche im Zusammenhang mit geografischen Gebieten ausserhalb der Union und dazu, wie Institute feststellen, ob ein Kunde die Schwelle des Regelwerks für sehr vermögende Kunden überschreitet. Diese Schwelle ist kumulativ und an Bedingungen geknüpft: Nach Art. 34 Abs. 5 der AMLR müssen Kreditinstitute, Finanzinstitute und Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften besondere zusätzliche verstärkte Sorgfaltsmassnahmen anwenden, wenn eine Geschäftsbeziehung, die bereits als Beziehung mit höherem Risiko eingestuft ist, die Verwaltung von Vermögenswerten von mindestens EUR 5 Millionen durch personalisierte Dienstleistungen für einen Kunden umfasst, dessen Gesamtvermögen mindestens EUR 50 Millionen beträgt, in Form von Finanz-, Anlage- oder Immobilienwerten oder einer Kombination davon, mit Ausnahme seines privaten Wohnsitzes.

Drei weitere Punkte des Regelwerks gehören schon jetzt in die Gap-Analyse. Das wirtschaftliche Eigentum nach Art. 51 beruht auf zwei voneinander unabhängigen Kriterien, der Eigentumsbeteiligung und der anderweitigen Kontrolle. Das Kriterium der Eigentumsbeteiligung liegt bei 25 Prozent oder mehr der Anteile, der Stimmrechte oder einer anderen Eigentumsbeteiligung (Art. 52 Abs. 1); die Kommission ist ermächtigt, durch delegierten Rechtsakt nach einer bis zum 10. Juli 2029 fälligen Bewertung eine niedrigere Schwelle für Kategorien von Gesellschaften festzulegen, welche die Mitgliedstaaten als mit höherem Risiko behaftet ermittelt haben. Diese niedrigere Schwelle beträgt höchstens 15 Prozent, kann also noch tiefer angesetzt werden, es sei denn, die Kommission gelangt aus Risikogründen zum Schluss, dass ein höherer Wert unter 25 Prozent verhältnismässiger ist (Art. 52 Abs. 2). Bis ein solcher Rechtsakt gilt, bleibt es bei 25 Prozent. Die Auslagerung von AML-Aufgaben ist nach Art. 18 zulässig; die Aufsichtsbehörde muss jedoch unterrichtet werden, bevor der Dienstleister seine Tätigkeit aufnimmt, und der Dienstleister gilt als Teil des Verpflichteten. Interne Verfahren und Kontrollen müssen mindestens auf der Ebene des Compliance-Managers gebilligt werden, und die Leitlinien der AMLA zu verhältnismässigen internen Strategien waren bis zum 10. Juli 2026 fällig.

Das Einheitliche Programmplanungsdokument (Single Programming Document) 2026-2028 der AMLA und die zugehörige Erläuterung sehen vor, dass vierundzwanzig ihrer vierzig Mandate im Laufe des Jahres 2026 erfüllt werden und die übrigen folgen; die einzelnen gesetzlichen Fristen sollten anhand der jeweiligen Bestimmungen geprüft werden. Der Schwerpunkt der Aufsicht verlagert sich schrittweise, und die Unternehmen, die für die direkte Beaufsichtigung durch die AMLA ab 2028 ausgewählt werden, werden diese Verlagerung als Erste erleben.

Der Weg bis Juli 2027

Die Arbeit von heute bis Mitte 2027 gliedert sich in fünf Arbeitsstränge. Führen Sie eine Gap-Analyse der geltenden Weisungen anhand des Textes der AMLR selbst durch, und markieren Sie jede Stelle, an der sich der Gruppenstandard heute auf ein nationales Wahlrecht stützt, das wegfallen wird. Bereinigen Sie die Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern jetzt: Die Regeln zum Registerzugang waren im Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen, Verpflichtete sollen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zeitnah Zugang zu den Registern haben, und der ab Juli 2027 geltende Eigentumsstandard der AMLR wird an denselben Registerdaten gemessen werden.

Bauen Sie die Architektur der Gruppenweisungen für eine Welt um, in der die Verordnung an erster Stelle steht: ein Standard, nationale Anhänge nur dort, wo die AMLR selbst ein Wahlrecht lässt (Ausnahmen, niedrigere Bargeldobergrenzen) oder die AMLD6 bei den nationalen Mechanismen Spielraum lässt. Verfolgen Sie die anstehenden Leitlinien der AMLA, denn die technischen Standards und Leitlinien, die 2026 und 2027 erscheinen, werden die Fragen klären, die der Basisrechtsakt offenlässt, und in den Konsultationsfristen zählt der Beitrag der Branche noch. Und dokumentieren Sie den Übergang als solchen: Die Aufsichtsbehörden werden fragen, wie Sie die Anforderungen bis zum 10. Juli 2027 erfüllt haben, und die Dokumentation des Übergangs ist Teil der Antwort.

Was das für Sie bedeutet

  • Budgetieren Sie für 2026, und bauen Sie die Gruppenweisungen von oben nach unten neu auf. Wer die Gap-Analyse erst beginnt, wenn die Leitlinien der AMLA vorliegen, beginnt spät, und eine Architektur, die heute von der Verordnung ausgeht, erspart später eine zweite Überarbeitung.
  • Nutzen Sie den Schritt beim Registerzugang. Die Zugangsregeln vom Juli 2026 gehen dem Regelwerk um ein Jahr voraus; der Eigentumsstandard, der jedes Dossier eines Firmenkunden berühren wird, gilt ab Juli 2027, und die Datenarbeit dafür kann nicht erst dann beginnen.
  • Gruppen ausserhalb der EU: Prüfen Sie Ihren Perimeter. Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der EU bringen das Regelwerk in die Gruppe, und die Leitlinien der AMLA zu geografischen Risiken werden prägen, wie EU-Einheiten ihre verbundenen Unternehmen ausserhalb der EU beurteilen.

Isak Legal berät Banken, Fintechs, Krypto-Unternehmen und Unternehmensgruppen zur Vorbereitung auf das EU-Geldwäscherecht, zur Ausgestaltung von Gruppenweisungen und zum Zusammenspiel der Regime der EU, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs. Mehr dazu auf unseren Seiten Sanktionen und AML und Finanzmarktregulierung, oder nehmen Sie Kontakt auf.

Dieses Client Update dient ausschliesslich der allgemeinen Information, gibt den Stand vom 27. September 2026 wieder und stellt weder eine Rechtsberatung dar noch begründet es ein Mandatsverhältnis. Umsetzungstermine und technische Standards sollten anhand der aktuellen Texte anhand der oben verlinkten offiziellen Quellen überprüft werden. Für die Beratung in einer konkreten Angelegenheit nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.