Regulatorische Beratung für Unternehmen, die KI entwickeln und einsetzen, in der EU, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Die Regulierung der KI hat sich innerhalb von zwei Jahren in drei Richtungen entwickelt: Die EU hat eine Kodifikation geschaffen; die Schweiz hat sich für eine sektorbezogene Gesetzgebung entschieden, mit einem sektorübergreifenden Kern zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht, gestützt auf ein Übereinkommen des Europarats, das sie unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat; und das Vereinigte Königreich reguliert über seine bestehenden Behörden. Unternehmen sind selten nur in einem der drei Rechtsräume tätig.
Unsere Arbeit ist Übersetzung: von der Regulierung in Rollenanalyse, Kontrollen und Dokumentation, die dem Produkt und dem Risiko angemessen sind. Dasselbe gilt für die Ebenen Daten, Cybersicherheit und Verträge, die einen KI-Einsatz umgeben: die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), DORA, die NIS-2-Richtlinie und die Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act) sowie die Technologieverträge, die das Risiko verteilen. Wir arbeiten für Unternehmen auf beiden Seiten der Technologie, für Anbieter, die KI-Systeme und KI-Modelle entwickeln und auf den Markt bringen, und für Betreiber, die sie in Produkte, Entscheidungen und Abläufe einbinden, sowie für die Verwaltungsräte, die das Risiko verantworten müssen.
Ausgangspunkt ist fast immer dieselbe Abfolge in drei Schritten: ein Inventar dessen, was die Organisation einsetzt, eine Zuordnung von Rollen und Risiken nach den anwendbaren Regimen und eine priorisierte Liste der Lücken, die das, was rechtlich heute verlangt ist, von dem trennt, was nach den veröffentlichten Zeitplänen hinzukommt.
Drei Regime, ein Governance-Rahmen, dreifach abgebildet.