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Der britische Straftatbestand «failure to prevent fraud» und Gruppen ausserhalb des Vereinigten Königreichs
Seit dem 1. September 2025 kennt das Vereinigte Königreich einen Unternehmensstraftatbestand, der kontinentaleuropäische Gruppen erfasst, den Straftatbestand des unterlassenen Verhinderns von Betrug (failure to prevent fraud): Eine grosse Organisation (large organisation) haftet, wenn eine mit ihr verbundene Person (associated person) einen Betrug begeht, der ihr oder, in bestimmten Fällen, den Kunden zugutekommen soll, die sie über diese Person bedient, es sei denn, die Organisation weist angemessene Verfahren zur Betrugsprävention (reasonable fraud prevention procedures) nach oder dass solche vernünftigerweise nicht zu erwarten waren. Ein Wissen oder eine Beteiligung der Unternehmensleitung muss nicht nachgewiesen werden: Sind der Betrug der verbundenen Person und der beabsichtigte Vorteil bewiesen, liegt die einzige Antwort der Organisation in ihren Verfahren. Und weil der Tatbestand dem Betrug folgt, wo immer der Hauptsitz liegt, sind Schweizer und EU-Gruppen mit britischen Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder auf das Vereinigte Königreich ausgerichtetem Geschäft in seiner Reichweite. Nachfolgend werden der Aufbau des Tatbestands, die extraterritoriale Mechanik und der Entlastungsbeweis (defence) mit seinen sechs Grundsätzen dargestellt; der Entlastungsbeweis muss stehen, bevor ein Betrug geschieht.
Der Tatbestand
Seit dem 1. September 2025 begeht eine grosse Organisation eine Straftat nach britischem Recht, wenn eine mit ihr verbundene Person ein erfasstes Betrugsdelikt (specified fraud offence) begeht, in der Absicht, die Organisation zu begünstigen oder, wenn die verbundene Person im Auftrag der Organisation Dienstleistungen für Kunden erbringt, diese Kunden oder deren Tochterunternehmen (Section 199(1)(b)), es sei denn, die Organisation beweist, dass sie über angemessene Verfahren zur Betrugsprävention verfügte oder dass solche von ihr vernünftigerweise nicht zu erwarten waren (Section 199(4)). Verbundene Personen sind Arbeitnehmer, Vertreter (agents), Tochterunternehmen (subsidiary undertakings) und Personen, die für die Organisation oder in ihrem Auftrag Dienstleistungen erbringen; eine Gegenpartei, die lediglich von der Organisation kauft oder an sie verkauft, fällt nicht unter die Definition. Auf dem Weg über die Begünstigung der Kunden entgeht die Organisation der Haftung nur, wenn sie selbst Opfer des Betrugs war oder werden sollte (Section 199(3)), eine Ausnahme, die den ersten Weg nicht erfasst. Die Anklage muss den zugrunde liegenden Betrug weiterhin nach dem strafrechtlichen Beweismass beweisen, unabhängig davon, ob die natürliche Person angeklagt wird.
Geschaffen wurde der Tatbestand durch Section 199 des Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA). Die erfassten Betrugsdelikte sind in Schedule 13 aufgeführt: Betrug (fraud), die Beteiligung am betrügerischen Geschäft eines Einzelunternehmers und das unredliche Erlangen von Dienstleistungen (obtaining services dishonestly) nach dem Fraud Act 2006, falsche Buchführung (false accounting) und falsche Angaben von Direktoren einer Gesellschaft nach dem Theft Act 1968, betrügerische Geschäftsführung (fraudulent trading) nach Section 993 des Companies Act 2006, die Täuschung des Fiskus (cheating the public revenue) sowie die entsprechenden Tatbestände des schottischen Common Law. Der offizielle Leitfaden (guidance) ist deutlich: Die Strafverfolger müssen nicht nachweisen, dass Führungskräfte den Betrug angeordnet oder auch nur davon gewusst haben.
Der Tatbestand gilt für grosse Organisationen. Auf der Ebene der einzelnen Organisation (Section 201) ist erfasst, wer im Geschäftsjahr vor dem Betrug zwei von drei Voraussetzungen erfüllte: mehr als 250 Arbeitnehmer, ein Umsatz von über GBP 36 Millionen oder eine Bilanzsumme von über GBP 18 Millionen. Bei einem Mutterunternehmen (parent undertaking, Section 202) wird derselbe Test auf die zusammengerechneten Zahlen der Gruppe angewendet, mit einem Umsatz von über GBP 36 Millionen netto oder 43,2 Millionen brutto und einer Bilanzsumme von über GBP 18 Millionen netto oder 21,6 Millionen brutto, wobei jedes Tochterunternehmen zählt, wo immer es seinen Sitz hat. Section 199(2) dehnt die Haftung auf einen Rechtsträger (relevant body) aus, dessen eigener Arbeitnehmer den Betrug in der Absicht begeht, ihn zu begünstigen, und zwar in einem Geschäftsjahr, in dem sein Mutterunternehmen eine grosse Organisation ist, unabhängig davon, ob der Rechtsträger selbst die Voraussetzungen erfüllt. Bei einer Verurteilung ist die Strafe eine Geldstrafe (fine), im Verfahren auf Anklage (on indictment) in unbegrenzter Höhe (Section 199(12)), und für den Tatbestand steht ein Deferred Prosecution Agreement, eine Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung, zur Verfügung (Crime and Courts Act 2013, Schedule 17, Paragraph 27B). Der Leitfaden wurde am 10. Oktober 2025 aktualisiert und verwendet seither den gesetzlichen Begriff «subsidiary undertaking» anstelle von «subsidiary».
Davon getrennt läuft die Zurechnung des Verhaltens leitender Personen (senior managers) auf einer eigenen Schiene. Ab dem 26. Dezember 2023 rechnete Section 196 desselben Gesetzes Wirtschaftsdelikte (economic crimes), die Senior Manager im Rahmen ihrer tatsächlichen oder dem Anschein nach bestehenden Befugnisse begingen, unmittelbar der Organisation zu; seit dem 29. Juni 2026 ist an ihre Stelle Section 250 des Crime and Policing Act 2026 getreten, eine Regel, die jede Straftat nach britischem Recht erfasst, vorbehältlich eines Ausschlusses für Verhalten, das vollständig ausserhalb des Vereinigten Königreichs stattfand und für das die Organisation selbst nicht verfolgt werden könnte; für früheres Verhalten gilt weiterhin Section 196. Der Leitfaden des Home Office und die Leitlinien des Crown Prosecution Service (CPS) zitieren noch Section 196 und warten auf ihre Aktualisierung. Das ist ein eigener Weg zur Unternehmenshaftung, gegen den kein Präventionsprogramm schützen kann.
Abbildung 1: Der Aufbau des Tatbestands des unterlassenen Verhinderns von Betrug. Quellen: ECCTA 2023, ss. 199 bis 202; Leitfaden der britischen Regierung (Stand: 27. September 2026).
Warum der britische Tatbestand Gruppen ausserhalb des Vereinigten Königreichs erfasst
Eine Organisation mit Sitz ausserhalb des Vereinigten Königreichs kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn der zugrunde liegende Betrug einen Bezug zum Vereinigten Königreich (UK nexus) hat, etwa wenn das Verhalten der verbundenen Person unter das britische Betrugsstrafrecht fällt oder sich gegen Opfer im Vereinigten Königreich richtet. Für eine Schweizer oder EU-Gruppe heisst das: Britische Tochtergesellschaften, britische Zweigniederlassungen, auf das Vereinigte Königreich ausgerichtete Vertriebsteams und sogar Vertreter, die in den britischen Markt hinein tätig sind, können den Tatbestand jeweils zu der Gruppengesellschaft tragen, die der Betrug begünstigen sollte. Ebenso wichtig ist die Grenze: Der Leitfaden des Home Office hält fest, dass der Tatbestand nicht für britische Organisationen gilt, deren im Ausland tätige Arbeitnehmer oder ausländische Tochtergesellschaften im Ausland einen Betrug ohne Bezug zum Vereinigten Königreich begehen; ein solcher Bezug besteht, wenn eine Handlung, die Teil des zugrunde liegenden Betrugs ist, im Vereinigten Königreich stattfand oder wenn der Gewinn oder der Verlust im Vereinigten Königreich eintrat. Gruppen, die das Failure-to-prevent-Modell des UK Bribery Act als Vorlage genommen haben, werden die Architektur wiedererkennen; Betrug kann jedoch im alltäglichen Vertrieb, in der Berichterstattung und bei der Geltendmachung von Ansprüchen auftreten, wo Bestechung selten eine Rolle spielt, und der CPS und das Serious Fraud Office (SFO) haben ihre gemeinsamen Leitlinien zur Strafverfolgung von Unternehmen vor dem Inkrafttreten und erneut im November 2025 aktualisiert, nach unserer Einschätzung ein klares Signal, dass die Strafverfolger gestützt auf diesen Tatbestand Anklage erheben wollen.
Angemessene Verfahren (reasonable procedures): der Entlastungsbeweis
Der Leitfaden ist nach sechs Grundsätzen gegliedert, die aus dem Kanon des Bribery Act vertraut sind: Engagement der obersten Führungsebene (top-level commitment), Risikoanalyse, verhältnismässige risikobasierte Verfahren, Due Diligence, Kommunikation und Schulung sowie Überwachung und Überprüfung. Zwei praktische Punkte sind hervorzuheben. Erstens ist die Risikoanalyse das Fundament des Entlastungsbeweises: Sie muss eine dokumentierte, auf das Unternehmen bezogene Analyse dazu sein, wie es in Ihrem Geschäft zu Betrug zugunsten der Organisation kommen könnte (Druck bei der Umsatzrealisierung, Vertriebspraktiken, Anträge auf Subventionen und Fördermittel, Greenwashing in der Offenlegung); eine wiederverwendete Matrix aus der Korruptionsprävention genügt nicht. Zweitens wirkt die Verhältnismässigkeit in beide Richtungen: Sie erlaubt kleinere Programme für kleinere Risiken, doch eine Organisation, die nichts unternimmt, weil sie ihr Risiko für gering hält, stützt sich auf die zweite Variante von Section 199(4), wonach vernünftigerweise keine Verfahren zu erwarten waren, und muss diese Entscheidung im Nachhinein, nach dem Betrug, verteidigen können.
Was das für Sie bedeutet
- Prüfen Sie auf Gruppenebene, ob Sie erfasst sind. Bei einem Mutterunternehmen bemisst sich die Grösse nach den Zahlen der Gruppe (Section 202), sodass eine Gruppe mit einer bescheidenen britischen Tochtergesellschaft auf der Ebene des Mutterunternehmens dennoch erfasst sein kann; ein Tochterunternehmen ist eine verbundene Person seines Mutterunternehmens, und welche Gesellschaft einzustehen hat, hängt davon ab, wer den Betrug begangen hat und wer begünstigt werden sollte.
- Führen Sie die Betrugsrisikoanalyse jetzt durch. Sie ist das Fundament des Entlastungsbeweises und die Unterlage, die ein Strafverfolger zuerst prüfen wird: Nach unserer Einschätzung sind zeitnah erstellte Belege für die Präventionsverfahren der eigentliche Beweis, und ihr Fehlen wird gegen die Organisation ausgelegt werden.
- Erfassen Sie Ihre verbundenen Personen. Arbeitnehmer, Vertreter, Tochterunternehmen und alle, die für Sie oder in Ihrem Auftrag Dienstleistungen erbringen, fallen unter den Tatbestand, soweit der Betrug in dieser Eigenschaft begangen wird; ein Vertriebspartner oder Lieferant, der lediglich von Ihnen kauft oder an Sie verkauft, fällt nicht darunter, es sei denn, er erbringt auch Dienstleistungen in Ihrem Auftrag. Ihre Verträge und Ihre Due Diligence sollten dieser Linie folgen.
- Passen Sie an, was Sie haben. Erweitern Sie bestehende Regelwerke zur Korruptionsprävention und zur Compliance auf Betrugsszenarien; die sechs Grundsätze lassen sich auf das abbilden, was ein Programm nach dem Bribery Act bereits enthält.
- Leitungsgremien ausserhalb des Vereinigten Königreichs: Protokollieren Sie die Analyse. Auch der Entscheid, dass die Exponierung begrenzt ist, sollte dokumentiert werden, zusammen mit der Erfassung der Bezüge zum Vereinigten Königreich, auf die er sich stützt.
Isak Legal berät Schweizer und EU-Gruppen sowie Gruppen mit Bezug zum Vereinigten Königreich zu strafrechtlichen Unternehmensrisiken, zu Regelwerken für die Prävention von Betrug und Finanzkriminalität und zu deren Einbindung in bestehende Compliance-Programme. Mehr dazu auf unseren Seiten Sanktionen und AML und Vereinigtes Königreich, oder nehmen Sie Kontakt auf.
Dieses Client Update dient ausschliesslich der allgemeinen Information, gibt den Stand vom 27. September 2026 wieder und stellt weder eine Rechtsberatung dar noch begründet es ein Mandatsverhältnis. Die Schwellenwerte des Anwendungsbereichs und die Behandlung einzelner Strukturen sollten anhand des Gesetzes und des aktuellen Leitfadens anhand der oben verlinkten Quellen überprüft werden. Für die Beratung in einer konkreten Angelegenheit nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.