Insights

Insights›Client Update

Das britische Kryptowert-Regime: das FSMA-Gateway, 30. September 2026 bis 28. Februar 2027

Michael Isak|16. Juli 2026, aktualisiert am 17. Oktober 2026|Client Update|13 Minuten Lesezeit

Über Jahre hat das Vereinigte Königreich Krypto ausserhalb des Perimeters für Wertpapiere und E-Geld mit zwei eng gefassten Instrumenten reguliert: der AML-Registrierung und dem Regime für Finanzwerbung (financial promotions). Ab dem 25. Oktober 2027 tritt für die neu regulierten Tätigkeiten die Zulassung an die Stelle der Registrierung, während die AML-Pflichten fortbestehen, und das Regime für Finanzwerbung wird erweitert, mit der Zulassung als Zugangsweg. SI 2026/102, erlassen am 4. Februar 2026, nachdem ein Entwurf beiden Häusern des Parlaments vorgelegt und von jedem genehmigt worden war, schafft sieben neue regulierte Tätigkeiten (regulated activities) für Kryptowerte nach dem Financial Services and Markets Act (FSMA); die FCA hat ihre endgültigen Regeln im Juni 2026 und ihre Leitlinien zum Perimeter im September veröffentlicht, wobei weitere gezielte Konsultationen andauern; und das Antragsfenster für die Zulassung (Gateway) wurde am 30. September 2026 geöffnet, mit einem Antragszeitraum bis zum 28. Februar 2027 und dem Inkrafttreten des vollständigen Regimes am 25. Oktober 2027.

Von der Registrierung zur Zulassung: was sich ändert

Das heutige britische Regime für diese Kryptowerte beruht auf der Registrierung nach den Money Laundering Regulations (MLRs) und auf den Regeln zur Finanzwerbung für die Vermarktung an britische Verbraucher. Die neue Architektur ist von anderer Art: die volle Zulassung nach dem FSMA, derselbe gesetzliche Zugangsweg, den auch Banken und Wertpapierfirmen durchlaufen, mit Zulassungsvoraussetzungen (threshold conditions), laufender Aufsicht und der Anwendung des FCA Handbook auf das Krypto-Geschäft. Ist ein Unternehmen für die neuen Tätigkeiten zugelassen, registriert es sich nicht mehr gesondert nach den MLRs (für Exchange Provider und Custodian Wallet Provider, also Anbieter von Kryptowert-Tauschgeschäften und von Wallet-Verwahrung, die keine zugelassenen Kryptowert-Unternehmen sind, bleibt die Registrierung nach Regulation 54(1A) der MLRs in der durch SI 2026/102 ersetzten Fassung bestehen), und die AML-Pflichten selbst bestehen fort.

Rechtsgrundlage ist die Kryptowert-Gesetzgebung der Regierung, die im Entwurf mit einer Policy Note am 29. April 2025 veröffentlicht und dem Parlament im Entwurf vorgelegt wurde. Sie wurde am 4. Februar 2026 als SI 2026/102 erlassen. Regulation 40(5) fügt ein neues Chapter 2B in die Regulated Activities Order ein, das sieben neue regulierte Tätigkeiten festlegt: die Ausgabe eines qualifizierten Stablecoins (qualifying stablecoin) von einer Niederlassung im Vereinigten Königreich aus (Article 9M); die Verwahrung (safeguarding) von qualifizierten Kryptowerten (qualifying cryptoassets) und von relevanten Kryptowerten, die spezifizierte Anlagen sind (relevant specified investment cryptoassets), was auch das Treffen von Vorkehrungen dafür erfasst, dass eine Person diese Tätigkeit ausübt (Article 9N); den Betrieb einer Handelsplattform für qualifizierte Kryptowerte (Article 9S); das Handeln mit qualifizierten Kryptowerten als Eigenhändler (dealing as principal, Article 9T); das Handeln als Vertreter (dealing as agent, Article 9W); das Vermitteln von Geschäften (arranging deals, Article 9Y); und das Treffen von Vorkehrungen für eine andere Person für das Staking qualifizierter Kryptowerte (Article 9Z6). Wer diese Tätigkeiten im Vereinigten Königreich geschäftsmässig (by way of business) ausübt, wird für jede ausgeübte Tätigkeit eine Zulassung (permission) der FCA benötigen, und die Übersichtsseite der FCA zum neuen Regime bildet nun den Rahmen für das gesamte Programm.

29. Apr. 2025 SI-Entwurf und Policy Note 2025 FCA-Konsultationen: Stablecoins, Verwahrung, Tätigkeiten 4. Feb. 2026 SI 2026/102 erlassen nach Genehmigung des Entwurfs 2026 Endgültige Regeln: PS26/9 bis PS26/13 (30. Juni) 30. Sept. 2026 Gateway geöffnet; Zeitraum bis 28. Feb. 2027 25. Okt. 2027 Regime in Kraft

Abbildung 1: Der britische Zeitplan. Rechtsordnung: Vereinigtes Königreich. Quellen: HM Treasury; FCA (Stand: 17. Oktober 2026).

Das Regelwerk nahm 2025 und 2026 Gestalt an

Die FCA hat die Substanz öffentlich erarbeitet. CP25/14 war die Konsultation zur Ausgabe von Stablecoins und zur Verwahrung von Kryptowerten, den beiden Tätigkeiten, bei denen prudenzielle Fragen und Fragen des Kundenvermögens am stärksten ins Gewicht fallen. Die Tätigkeit der Stablecoin-Ausgabe hat im Gesetzestext drei Elemente: Article 9M(2) verlangt ein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung von einer Niederlassung im Vereinigten Königreich aus (Paragraph (a)), die Schaffung des Coins durch den Emittenten oder seine Gruppe oder in deren Auftrag (Paragraph (b)) und, als die beiden Bestandteile von Paragraph (c), eine Verpflichtung zur Einlösung und das Halten von Vermögenswerten zur Wahrung des stabilen Werts, die drei Bestandteile, die das Explanatory Memorandum in Paragraph 6.9 beschreibt. Article 9M(3) nimmt das Minting allein vom Angebotselement in Paragraph (2)(a) aus; die Tätigkeit als Ganzes bleibt unberührt.

CP25/40 betraf die Regulierung der Tätigkeiten im Handel (trading und dealing); die Anwendung des Handbook wurde in CP26/4 vervollständigt, die Leitlinien zum Perimeter (perimeter guidance) wurden in CP26/13 zur Konsultation gestellt und am 16. September 2026 in PS26/18 finalisiert, und die Anwendung der Consumer Duty auf Kryptowert-Unternehmen wurde in GC26/2 behandelt. Die Übersicht der FCA über die Policy Statements beschreibt das Paket vom Juni als bedeutendes Paket, das im Rahmen der Cryptoasset Roadmap vorgelegt wurde, und führt weitere noch ausstehende Konsultationen auf, darunter zum Ausfall von Kryptowert-Unternehmen (cryptoasset firm failure).

Zwei Grundentscheidungen verdienen Hervorhebung. Die erste besteht darin, dass das Vereinigte Königreich, wie die Schweiz und anders als die EU, sein bestehendes Gesetz über Finanzdienstleistungen auf Krypto erstreckt, statt ein eigenes Regelwerk zu schaffen; Krypto-Unternehmen übernehmen damit die Mechanik, die für Finanzinstitute gebaut wurde: Zulassungsvoraussetzungen, die persönliche Verantwortlichkeit der obersten Führungskräfte (senior management accountability) und die Consumer Duty.

Die zweite besteht darin, dass der Perimeter im Gesetz beginnt und die Leitlinien folgen: Regulation 41(6) fügt drei neue Fälle in Section 418 FSMA ein. Der neunte Fall (ninth case) behandelt die Ausgabe qualifizierter Stablecoins als im Vereinigten Königreich ausgeübt, wenn alle Elemente von Article 9M(2) dort verwirklicht werden. Der zehnte behandelt den Betrieb einer Handelsplattform, das Handeln als Eigenhändler oder Vertreter und das Vermitteln (Articles 9S, 9T, 9W und 9Y) als im Vereinigten Königreich ausgeübt, wenn das Unternehmen an einem Verkauf oder einer Zeichnung an einen oder durch einen britischen Verbraucher (UK consumer) beteiligt ist und kein Unternehmen, das als Betreiber einer Handelsplattform oder als Eigenhändler zugelassen ist, in dieser Eigenschaft als Intermediär zwischen den beiden steht (ein zugelassener Vertreter oder Vermittler zählt nicht). Der elfte erfasst die Verwahrung (Article 9N) und das Vermitteln von Staking (arranging staking, Article 9Z6) für einen britischen Verbraucher, es sei denn, das Unternehmen handelt auf Weisung einer Person, die für dieselbe Tätigkeit zugelassen ist. Verbraucher ist für diese Zwecke eine natürliche Person im Vereinigten Königreich, die ausserhalb ihres Gewerbes, Geschäfts oder Berufs handelt. Der Test ist enger als ein allgemeiner Test, der auf Tätigkeiten in das Vereinigte Königreich hinein abstellt; Section 418 und PERG 18 sind deshalb für jedes nicht britische Unternehmen mit britischen Kunden zusammen zu lesen.

Die Substanz steht nun in den Policy Statements vom 30. Juni 2026 (PS26/9 bis PS26/13) fest. PS26/10 verlangt, dass im Vereinigten Königreich ausgegebene qualifizierte Stablecoins eins zu eins durch kurzfristige Einlagen und kurzfristige Staatsschuldtitel gedeckt sind, mit mindestens 5 Prozent des Deckungspools in täglich fälligen Einlagen, einer Anforderung an die Zusammensetzung, wenn ein Emittent erweiterte Vermögenswerte (expanded assets) einsetzt, dem Halten des Pools in einem gesetzlichen Trust (statutory trust) für die Inhaber nach CASS 16 und der Einlösung zum Nennwert so bald wie praktisch möglich und spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach dem Tag, an dem der Emittent den Coin erhält, wobei eine Einlösung als abgeschlossen gilt, sobald der Emittent den Zahlungsauftrag erteilt oder, sofern er das Zahlungskonto des Inhabers führt und keine Übertragung an einen anderen Zahlungsdienstleister erforderlich ist, eine Gutschrift auf diesem Konto vornimmt (CRYPTO 2.4.14R, 2.4.18R und 2.4.19R, erlassen durch das Cryptoassets (Stablecoins) Instrument 2026). Die Frist gilt nicht, wenn ihre Einhaltung gegen eine gesetzliche Anforderung, einschliesslich einer solchen nach der AML-Gesetzgebung, oder gegen eine gerichtliche Anordnung verstossen würde, wenn der Inhaber eine andere Währung verlangt, der Umtausch länger dauert und dem Inhaber bei seiner Anfrage der voraussichtliche Zeitrahmen mitgeteilt wurde, oder wenn die Einlösung ausgesetzt ist (CRYPTO 2.4.20R), und die FCA erklärt, dass sie von den Emittenten erwartet, AML-Prüfungen vorzunehmen, bevor sie den Coin annehmen. PS26/11 wendet das Regime für Kundenvermögen (client assets) über ein neues, an On-Chain-Bestände angepasstes CASS 17 auf Verwahrer an, sodass die Kryptowerte der Kunden beim Ausfall des Unternehmens ausserhalb seiner Insolvenzmasse liegen, hält aber fest, dass CASS 17 vorerst nicht für die Verwahrung von relevant specified investment cryptoassets gilt, die unter CASS 6 bleiben; die Leitlinien der FCA zu internationalen Unternehmen begründen mit diesem Schutz die Erwartung, dass die Verwahrung von einer britischen juristischen Person aus erbracht wird.

Zwei Entwicklungen vom September kommen hinzu. Die FCA hat die Leitlinien zum Perimeter in PS26/18 finalisiert, ein neues PERG 18, zu dem für das vierte Quartal 2026, im Anschluss an die Änderungsverordnung, eine weitere Konsultation geplant ist. Und am 15. September 2026 hat HM Treasury den Entwurf einer Änderungsverordnung im Verfahren mit zustimmendem Beschluss (affirmative procedure) vorgelegt, der noch weder genehmigt noch erlassen ist. Er würde unter anderem das Angebotselement der Stablecoin-Ausgabe neu fassen, Übertragungen und den Tausch von im Vereinigten Königreich ausgegebenen Stablecoins vom Handeln und Vermitteln ausnehmen, Ausnahmen für Verwahrung, Eigenhandel (proprietary trading) und technische Dienstleistungen hinzufügen und die Stablecoin-Ausgabe für die Zwecke der Finanzwerbung zu einer kontrollierten Tätigkeit (controlled activity) machen. Nach dem Entwurf träte die Verordnung am Tag nach dem Tag ihres Erlasses in Kraft (Regulation 1(2) des Entwurfs), mit der Ausnahme, dass ihre unmittelbaren Änderungen der Regulated Activities Order und der Financial Promotion Order am 25. Oktober 2027 zusammen mit dem Regime in Kraft träten (Regulation 1(3) des Entwurfs). Ihre Änderungen von SI 2026/102 selbst träten an diesem Tag nach dem Erlass in Kraft, während die geänderten Bestimmungen von SI 2026/102 weiterhin zu den Zeitpunkten wirksam würden, die jenes Instrument festlegt; Regulation 4(2) des Entwurfs ändert diese Zeitpunkte nur für drei Folgeänderungen (consequential amendments, Regulations 43, 46 und 47), die 21 Tage nach dem Inkrafttreten des Entwurfs in Kraft träten. Die Policy Note von HM Treasury begleitet den Vorabentwurf (exposure draft) vom April 2026. Zum Zeitpunkt dieses Updates war der Entwurf von keinem der beiden Häuser genehmigt worden und lag weiterhin als Entwurf vor.

Das Gateway: 30. September 2026 bis 28. Februar 2027

Das Gateway wurde am 30. September 2026 geöffnet. Die FCA hat den Zeitraum am 20. Februar 2026 durch Anordnung (direction) festgelegt: von 9.00 Uhr am 30. September 2026 bis 23.59 Uhr am 28. Februar 2027, und eine geänderte Anordnung wurde nicht veröffentlicht. Ihre Seite zum Gateway, die am Tag der Eröffnung aktualisiert wurde, hält fest, dass der Antragszeitraum am 30. September 2026 begonnen hat und am 28. Februar 2027 endet, dass Anträge über das System Connect der FCA mit einer Vorlage für Finanzdaten (financial data template) gestellt werden und dass ein bereits nach dem FSMA zugelassenes Unternehmen eine Erweiterung seiner Zulassung (variation of permission) beantragt und im Rahmen dieses Antrags das Kryptowert-Formular der FCA für Erweiterungsanträge (variation applications) einreicht; die Medienmitteilung der FCA vom selben Tag, «FCA opens the gateway to regulated crypto», erklärt, dass die Zulassung nicht automatisch erteilt wird. Die Antragsgebühren sind im Cryptoasset Activities (Periodic and Application Fees) Instrument 2026 (FCA 2026/58, erlassen am 24. September 2026) geregelt, dessen Bestimmungen über die Antragsgebühren seit dem 30. September 2026 in Kraft sind. Die FCA hat zudem in CP26/32 (Konsultation geschlossen am 12. Oktober 2026) gezielte Aufschübe für Plattformbetreiber und Intermediäre vorgeschlagen; der vorgeschlagene Aufschub der Anforderungen an die Zulassung zum Handel (admissions requirements) stünde nur Betreibern offen, die innerhalb des Zeitraums einen Antrag stellen und die betroffenen Kryptowerte in ihrem Antrag aufführen. Das Statutory Instrument legt den Antragszeitraum nicht selbst fest. Regulation 52 verpflichtet die FCA, den Zeitraum spätestens ein Jahr vor dem Tag des vollständigen Inkrafttretens (full commencement day) durch Anordnung festzulegen, für mindestens 28 Tage und mit einem Ende mindestens 28 Tage vor diesem Tag, und Regulation 1(2) legt den Tag des vollständigen Inkrafttretens auf den 25. Oktober 2027 fest. Regulation 52(3) sieht vor, dass die Anordnung zum Zweck der Verlängerung des Zeitraums geändert oder ersetzt werden kann; eine ausdrückliche Befugnis zur Verkürzung verleiht sie nicht.

Bestehende, nach den MLRs registrierte Kryptowert-Unternehmen werden nicht in das neue Regime übergeleitet; sie stellen ihren Antrag über dasselbe Gateway wie Neueinsteiger, gemessen am vollen FSMA-Standard. Unternehmen, die bereits nach dem FSMA zugelassen sind, beantragen über dasselbe Gateway eine Erweiterung der Zulassung (variation of permission). Das Informationspaket zum Antragsformular der FCA legt den Inhalt des Dossiers dar, und die FCA hat zum Zeitpunkt dieses Updates keine Zahlen zu den über das Gateway eingegangenen Anträgen veröffentlicht. Die Rede vom 6. Oktober 2026 des Economic Secretary to the Treasury (Regierungsmitglied bei HM Treasury) bestätigte den Zeitplan der Regierung: Der Antragszeitraum läuft seit dem 30. September, und das Regime ist ab dem 25. Oktober 2027 in Kraft. Fünf Monate sind nicht lang für ein Dossier, das Geschäftsmodell, Governance, Systeme und Kontrollen, finanzielle Mittel, die Vorkehrungen für Kundenvermögen und die Vorbereitung auf die Consumer Duty abdecken muss. Nach unserer Einschätzung werden Unternehmen, die früh im Zeitraum einreichen, vor dem 25. Oktober 2027 mehr Zeit für den Dialog mit der FCA haben; die FCA erklärt, dass sie Anträge, die nach dem Ende des Zeitraums gestellt werden, nicht beschleunigt prüfen wird.

Der Blick aus Zürich und der EU

Für Schweizer und EU-Unternehmen steht die Frage des Perimeters am Anfang: Die neuen Tätigkeiten erfassen die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich, und die Bedienung britischer Kunden aus dem Ausland ist Gegenstand von PERG 18, finalisiert im September 2026; jedes Unternehmen mit nennenswertem Umsatz aus dem britischen Markt braucht daher vor Oktober 2027 eine dokumentierte Position. Strategisch vervollständigt das Vereinigte Königreich den Vergleich. Die Schweiz integriert Krypto in das bestehende Recht, und für den Tausch, das Brokerage und die individuell zugeordnete Verwahrung von Zahlungs-Token ist ihr Einstiegspunkt der Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO), also Geldwäschereiaufsicht ohne prudenzielle Bewilligung (unsere vertiefte Darstellung zur Schweiz); die EU hat ein eigenes Regelwerk mit EU-Pass geschaffen (MiCA und ihre AML-Ebene); und das Vereinigte Königreich erweitert nun den FSMA, ohne Einstiegspunkt nach Art des SRO-Anschlusses und ohne EU-Pass.

Für Gruppen gibt es drei realistische Ergebnisse: eine britische Tochtergesellschaft über das Gateway (der Ausgangspunkt der FCA; eine britische Zweigniederlassung zieht sie in ihren Leitlinien für Betreiber von Handelsplattformen in Betracht, die aus einer vergleichbar regulierten Herkunftsrechtsordnung Zugang zu globaler Liquidität bieten, und im Einzelfall für dual-regulated firms, also doppelt beaufsichtigte Unternehmen), eine dokumentierte Position zum Perimeter, die das britische Geschäft ausserhalb des Anwendungsbereichs hält, oder ein geordneter Rückzug von britischen Kunden vor dem 25. Oktober 2027. Die Wahl zwischen ihnen ist ein Entscheid des obersten Leitungsgremiums für den Herbst 2026, solange das Gateway offen ist, denn nur ein Antrag innerhalb des massgeblichen Antragszeitraums (relevant application period) erfüllt die Voraussetzung für den Übergangsschutz (saving) nach Regulation 53, der sich für die beantragte Tätigkeit auf overseas persons in der Gruppe des Antragstellers erstreckt.

Was das für Sie bedeutet

  • Gleichen Sie Ihre Tätigkeiten mit allen sieben ab. Ausgabe, Verwahrung, Plattform, Handeln als Eigenhändler, Handeln als Vertreter, Vermitteln von Geschäften und Vermitteln von Staking sind getrennte Tätigkeiten, die je eine eigene Zulassung erfordern. Das Staking selbst ist nicht die regulierte Tätigkeit: Article 9Z6 erfasst das Treffen von Vorkehrungen für das Staking einer anderen Person, und Article 9Z9 nimmt technische Dienstleistungen, einschliesslich des Betriebs von Validator-Nodes, nur aus, wenn sich der Anbieter nicht nach aussen als jemand darstellt, der der Öffentlichkeit Staking qualifizierter Kryptowerte anbietet.
  • Die MLR-Registrierung wird nicht umgewandelt. Regulation 53(2) behandelt ein Unternehmen, das innerhalb des Antragszeitraums einen Antrag gestellt hat, und jede overseas person derselben Gruppe so, als wären Parts 3 bis 6 für die Tätigkeit, auf die sich der Antrag bezieht, nicht in Kraft getreten, solange über den Antrag nicht entschieden ist oder eine Ablehnung noch einer Überprüfung offensteht (open to review). Es gelten zwei Grenzen: Wurde ein innerhalb des Zeitraums gestellter Antrag abgelehnt, steht die Ablehnung aber noch einer Überprüfung offen, kann die FCA aus den Gründen nach Regulation 55(5) anordnen, dass stattdessen die engere Ausnahme nach Regulation 56 gilt (Regulation 55(3)), und Chapters 2 und 3 von Part 7 treten am Ende der zwei Jahre ausser Kraft, die mit dem 25. Oktober 2027 beginnen (Regulations 53(3) und 55(9)). Behandeln Sie das Vorhaben als vollständiges Zulassungsprojekt mit einem Budget für 2026.
  • Reichen Sie innerhalb des Zeitraums ein, und zwar früh. Regulation 52(5) schliesst einen Antrag ausserhalb des Zeitraums nicht aus, aber nur wer innerhalb des Zeitraums einen Antrag gestellt hat, erhält den Übergangsschutz nach Regulation 53. Ein Unternehmen, das nach dem Zeitraum und vor dem 25. Oktober 2027 einen Antrag stellt, fällt unter die engere Übergangsausnahme (transitional exemption) nach Regulation 56, die nur die Erfüllung bereits bestehender Verträge erfasst und keine neuen Verträge mit neuen oder bestehenden britischen Kunden zulässt; und ein Unternehmen, das bis dahin keinen Antrag gestellt hat, hat keines von beiden, es sei denn, es ist eine overseas person derselben Gruppe wie ein Antragsteller: Regulation 53(2) erfasst es für die beantragte Tätigkeit, solange der Übergangsschutz für den Antragsteller läuft, und Regulation 55(4) gewährt ihm die Ausnahme nach Regulation 56, wenn der innerhalb des Zeitraums gestellte Antrag eines im Vereinigten Königreich niedergelassenen Gruppenmitglieds abgelehnt wurde und keiner Überprüfung mehr offensteht oder zurückgezogen wurde; die FCA behandelt ein Unternehmen, dessen Antrag wegen fehlender Mindestangaben zurückgewiesen wurde und auf den kein gültiger Antrag gefolgt ist, als Unternehmen, das keinen Antrag gestellt hat.
  • Nicht britische Unternehmen: Klären Sie jetzt Ihre Position zum Perimeter. Geschäft mit Ausrichtung auf das Vereinigte Königreich braucht eine dokumentierte Analyse anhand von Section 418 und PERG 18, bevor das Regime im Oktober 2027 greift.

Isak Legal berät Krypto-Unternehmen zur Regulierungsstrategie im Vereinigten Königreich, in der EU und in der Schweiz, zur Vorbereitung auf Zulassungs- und Bewilligungsverfahren und zur grenzüberschreitenden Perimeter-Analyse. Mehr dazu auf unseren Seiten Digital Assets und Vereinigtes Königreich, oder nehmen Sie Kontakt auf.

Dieses Client Update dient ausschliesslich der allgemeinen Information, gibt den Stand vom 17. Oktober 2026 wieder und stellt weder eine Rechtsberatung dar noch begründet es ein Mandatsverhältnis. Die wesentlichen Regeln der FCA und ihre Leitlinien zum Perimeter sind endgültig, weitere gezielte Konsultationen laufen, das Gateway ist geöffnet und dem Parlament liegt eine Änderungsvorlage im Entwurf vor; prüfen Sie die aktuellen Texte und Daten anhand der oben verlinkten offiziellen Quellen, bevor Sie handeln. Für die Beratung in einer konkreten Angelegenheit nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.