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Der ukrainische Kryptomarkt und die Angleichung an MiCA
Die ukrainische Regierung nahm seit den ersten Tagen des Krieges über offizielle Wallets Krypto-Spenden für die Landesverteidigung entgegen, und sie tat dies ohne ein funktionierendes Gesetz über virtuelle Vermögenswerte. Vier Jahre später schliesst sich die Lücke über den EU-Beitritt. Als Beitrittskandidat, dessen Reformprogramm aus der Ukraine-Fazilität finanziert wird, baut die Ukraine ihre Krypto-Gesetzgebung nach dem Muster der MiCA-Verordnung der EU neu auf, und der Gesetzesentwurf 10225-d hat im September 2025 auf dieser Linie die erste Lesung passiert. Für westliche Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ist ein an MiCA ausgerichteter ukrainischer Markt ein vertrauter Markt. Für ukrainische Krypto-Unternehmen kann der folgenreichere Schritt nach Westen führen, zu einer EU-Zulassung, bevor der Beitritt den EU-Rahmen schliesslich auf den Heimmarkt erstreckt. Beide Richtungen werden nachfolgend behandelt.
Spenden in Kriegszeiten als Ausgangspunkt
In den ersten Tagen des Krieges gingen Krypto-Spenden in einem Tempo auf den Wallets der Regierung ein, welches das Blockchain-Analyseunternehmen Elliptic auf rund USD 30 Millionen in den ersten vier Tagen bezifferte. Die Initiative Aid For Ukraine, betrieben von Everstake und Kuna gemeinsam mit dem Ministerium für digitale Transformation, weist in ihrem Schlussbericht USD 64,3 Millionen aus, die für Ausrüstung und Versorgungsgüter der Streitkräfte ausgegeben wurden, und die Zählung von Elliptic zu den Spenden an proukrainische Spendenaktionen, einschliesslich der Wallets der Regierung und der NGOs, hatte bis Mai 2023 die Marke von USD 212 Millionen überschritten, davon USD 83,3 Millionen an offizielle Wallets der Regierung. Diese Zahlen stammen von einem Analyseunternehmen und aus der eigenen Berichterstattung der Initiative und sind nicht geprüft; die institutionelle Lehre aber wurde an der Spitze des ukrainischen Staates gezogen: Digital Assets waren zur Finanzinfrastruktur geworden und brauchten einen rechtlichen Rahmen.
Die Lücke: ein Gesetz, das nie in Kraft trat
Tatsächlich hatte die Ukraine wenige Tage vor dem 24. Februar 2022 ein Gesetz über virtuelle Vermögenswerte verabschiedet. Es trat nie in Kraft: Seine Anwendung hing von Änderungen des Steuergesetzbuchs ab, die nie verabschiedet wurden. So blieb ein aktiver Markt ohne eigenen Regulierungsrahmen: ohne Zulassungsregime und ohne einen Weg, auf dem Banken Krypto-Unternehmen ohne Bedenken bedienen konnten, obwohl das Steuerrecht die Einkünfte erfasste (der Staatliche Steuerdienst behandelt Erlöse aus Krypto-Verkäufen als zu den ordentlichen Sätzen steuerbar) und das Geldwäschegesetz Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte zu seinen meldepflichtigen Stellen zählt (Gesetz Nr. 361-IX, Art. 6). Diese Lücke soll die laufende Gesetzgebung schliessen, und diesmal ist der Entwurf an der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) ausgerichtet, dem harmonisierten europäischen Rahmen für Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, im Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und inzwischen in der gesamten Union anwendbar.
Gesetzesentwurf 10225-d: MiCA als Vorlage
Am 3. September 2025 hat die Werchowna Rada den Gesetzesentwurf Nr. 10225-d in erster Lesung angenommen, wie die Karte des Gesetzesentwurfs der Rada festhält; die damalige Berichterstattung nannte 246 Ja-Stimmen. Nach der eigenen Beschreibung seiner Initianten wurde der Entwurf auf der Grundlage von MiCA erarbeitet: Er legt das rechtliche Regime für virtuelle Vermögenswerte und deren Umlauf fest, bestimmt den Status von Krypto-Börsen und Verwahrern und bildet die MiCA-Einteilung in vermögenswertereferenzierte Token, E-Geld-Token und andere virtuelle Vermögenswerte nach. Die zweite Hälfte des Entwurfs betrifft die Steuern: Gewinne aus Transaktionen mit Kryptowerten sollen nach derselben Logik besteuert werden wie Wertpapiere, mit Verlustvortrag, und mit einem einjährigen Wahlrecht, das Inhabern erlaubt, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erworbene Vermögenswerte zu verkaufen und auf den Erlös einen pauschalen Einkommenssteuersatz von 5 Prozent zu zahlen (10 Prozent mit der Militärabgabe, nach der Beschreibung des Ausschussvorsitzes), ohne Abzug von Kosten und, wie der Entwurf ausdrücklich sagt, ohne Befreiung von den Geldwäschepflichten; der Text der ersten Lesung knüpft dieses Wahlrecht an das Steuerjahr 2026. Die ukrainische Wertpapieraufsicht, die NSSMC, hat sich als Marktaufsichtsbehörde im neuen Rahmen positioniert.
Zwei Vorbehalte gehören in jedes Planungsmemo. Erstens hatte der Entwurf am 25. September 2026 erst die erste Lesung passiert und wurde für die zweite Lesung vorbereitet; er stand gemäss Beschluss Nr. 4958-IX vom 1. September 2026 auf der Tagesordnung der Sitzungsperiode. Der Text kann sich bis zur endgültigen Verabschiedung wesentlich ändern, und der aktuelle Stand ist zu bestätigen, bevor sich eine Strukturierungsentscheidung darauf stützt. Die NSSMC erklärte am 16. September 2026, dass sie die Verabschiedung im Jahr 2026 erwartet, und hat vorgeschlagen, dass das Gesetz selbst die Aufsicht zwischen der Nationalbank der Ukraine und der Kommission aufteilt. Zweitens ist die Verabschiedung nicht das Inkrafttreten: Das Gesetz von 2022 wurde vom Parlament verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet und trat dennoch nie in Kraft, weil sein Inkrafttreten an Änderungen des Steuergesetzbuchs geknüpft war, die nicht folgten. Der Unterschied liegt diesmal im Beitrittsprozess.
Abbildung 1: Der Weg der Ukraine von Krypto in Kriegszeiten zu einem an MiCA angeglichenen Recht. Quellen: Werchowna Rada, EUR-Lex, Rat der EU (Stand: 26. September 2026).
Warum der Beitritt die Angleichung zum Regelfall macht
Die Ukraine ist seit Juni 2022 EU-Beitrittskandidat, und ihr Reformprogramm wird finanziert und bewertet. Die dritte Säule der Ukraine-Fazilität finanziert die Angleichung des ukrainischen Rechts an den Besitzstand der EU, und Auszahlungen aus der ersten Säule der Fazilität sind an die Umsetzung des Reformplans geknüpft, wie wir in unserem Update Wie die EU die Ukraine finanziert beschrieben haben. Der Takt zeigt sich quer durch die Gesetzgebung: Allein im Mai 2026 hat die Rada ein neues, an das EU-Recht angeglichenes Gesetz über die öffentliche Beschaffung verabschiedet, das ausdrücklich als Beitrittsschritt präsentiert wurde, sowie das Gesetz zur Ratifizierung der Vereinbarungen über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine (Ukraine Support Loan) der EU von EUR 90 Milliarden für 2026 und 2027, wovon EUR 30 Milliarden auf makroökonomische Unterstützung und EUR 60 Milliarden auf die Verteidigung entfallen.
Das Gesetz über virtuelle Vermögenswerte ist selbst kein Meilenstein im Ukraine-Plan, dessen Kapitel zu den Finanzmärkten Banken, notleidende Kredite und die Kapitalmarktaufsicht betrifft; der Sog kommt vom Besitzstand, den die Ukraine für den Beitritt vollständig übernehmen muss und zu dem inzwischen MiCA, DORA zur digitalen operationalen Resilienz und das EU-Geldwäschepaket gehören. Nach unserer Einschätzung wird sich das ukrainische Recht deshalb an MiCA angleichen; offen ist, wann und in welchem Grad der Vollständigkeit auf jeder Stufe.
Der Blick aus dem Westen: Ein vertrauter Markt nimmt Gestalt an
Für europäische und Schweizer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bedeutet ein an MiCA ausgerichtetes ukrainisches Regime, dass der künftige Markt strukturell vertraut aussehen wird: eine vergleichbare Token-Einteilung, eine vergleichbare Zulassungslogik und eine Aufsichtsbehörde, die noch zu bezeichnen ist. Der Text der ersten Lesung weist der Nationalbank die Aufgaben zu, die er nennt, und überlässt die Bezeichnung der Marktaufsichtsbehörde dem Ministerkabinett im Einvernehmen mit der Nationalbank (Art. 4); diese Rolle hat die NSSMC für sich selbst vorgeschlagen. Vertrautheit ist kein Pass: Eine CASP-Zulassung in der EU verleiht aus sich heraus keine Rechte in der Ukraine. Der Text der ersten Lesung bietet Anbietern, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen von der Aufsichtsbehörde bezeichneten Staat gegründet sind, allerdings eine vereinfachte ukrainische Zulassung, deren Bedingungen die Aufsichtsbehörde festlegen würde (Art. 62 des Gesetzesentwurfs über die Märkte für virtuelle Vermögenswerte); der Markteintritt wird also über das Zulassungsregime führen, welches das endgültige Gesetz schafft.
Was sich heute tun lässt, ist Vorbereitung mit Optionswert: den endgültigen Text verfolgen, erfassen, welche Dienstleistungen eine lokale Zulassung erfordern würden, und vor allem die Sanktions- und Compliance-Analyse durchführen. Denn alles, was wir in unserem Update zu den drei Compliance-Hürden dargelegt haben, gilt für Krypto erst recht: Dort kommen das Screening auf Wallet-Ebene, die Exponierung von Gegenparteien gegenüber sanktionierten Börsen und die Travel Rule zum üblichen regulatorischen Perimeter hinzu.
Der Blick aus Kyjiw: was für eine EU-Zulassung als ersten Schritt spricht
Für ukrainische Krypto-Unternehmen kann die strategische Logik umgekehrt verlaufen. Eine ukrainische Zulassung nach dem künftigen Gesetz wird dem Heimmarkt dienen, aber sie öffnet die EU nicht: Den EU-Pass gibt es mit der Mitgliedschaft, die Angleichung allein bringt ihn nicht. Eine MiCA-Zulassung, die eine in der EU niedergelassene Gesellschaft hält, öffnet dagegen schon heute den gesamten Unionsmarkt für die erfassten Dienstleistungen, auf eine Mitteilung an die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats hin (Art. 59 und 65 MiCA), gibt den Banken anstelle einer unregulierten Heimatbasis einen anerkannten regulatorischen Status, den sie beurteilen können, und bringt das Unternehmen in Stellung für den Tag, an dem der Heimmarkt formalisiert wird.
Der Aufbau ist anspruchsvoll: eine Gesellschaft mit Sitz im Mitgliedstaat der Zulassung, tatsächliche Geschäftsführung in der Union und ein dort ansässiger Geschäftsführer, Governance und Kapital nach den Anforderungen der MiCA sowie ein AML-Rahmen, welcher der verstärkten Prüfung standhält, die Eigentümerstrukturen mit Bezug zur Ukraine nach unserer Erfahrung bei der Kontoeröffnung häufig auslösen; dies ist eine risikobasierte Beurteilung jeder einzelnen Bank und keine Rechtsfolge ukrainischer Eigentümerschaft. Der Aufbau macht aus einer unregulierten Heimatbasis eine europäische Betriebsplattform.
Was das für Sie bedeutet
- Behandeln Sie 10225-d als Richtungsangabe. Die erste Lesung legt das Muster fest; der Text kann sich noch ändern. Bestätigen Sie daher den aktuellen Stand, bevor Sie sich auf eine Bestimmung stützen.
- Westliche CASPs: Bereiten Sie die Option vor. Gleichen Sie Ihre Dienstleistungen jetzt mit der Einteilung und der Zulassungslogik des Entwurfs ab, damit die Markteintrittsanalyse bereitliegt, wenn das Gesetz kommt.
- Ukrainische Krypto-Unternehmen: Prüfen Sie den Weg über die EU-Zulassung. Eine MiCA-Zulassung über eine in der EU niedergelassene Gesellschaft bringt den Zugang zum EU-Markt und einen regulatorischen Status, den Banken anerkennen, unabhängig vom Zeitplan im Inland.
- Arbeiten Sie die krypto-spezifische Compliance-Ebene ab. Wallet-Screening, die Exponierung gegenüber sanktionierten Handelsplätzen und die Vorbereitung auf die Travel Rule kommen bei allen Arbeiten mit Bezug zur Ukraine zu den üblichen Sanktionshürden hinzu.
- Behalten Sie den steuerlichen Übergang im Blick. Das einjährige Wahlrecht des Entwurfs, ein Pauschalsatz auf den Erlös aus dem Verkauf bereits gehaltener Bestände, schafft einen Planungszeitpunkt für Inhaber und Plattformen; der Text der ersten Lesung knüpft es noch an das Steuerjahr 2026, sodass sich der Zeitraum mit dem endgültigen Text verschieben wird.
Isak Legal berät Krypto- und Fintech-Unternehmen zur Regulierungsstrategie in der EU und der Schweiz, einschliesslich der Planung von MiCA-Zulassungen, der Markteintrittsanalyse und der Sanktions- und AML-Ebene, sowie ukrainische Unternehmen beim Zugang zu westlichen Märkten, Partnern und Finanzierungen. Mehr dazu auf unseren Seiten Digital Assets und Ukraine: Investitionen und Wiederaufbau, oder nehmen Sie Kontakt auf.
Dieses Client Update dient ausschliesslich der allgemeinen Information, gibt den Stand vom 26. September 2026 wieder und stellt weder eine Rechtsberatung dar noch begründet es ein Mandatsverhältnis. Der Gesetzesentwurf 10225-d hatte an diesem Datum erst die erste Lesung passiert; sein Inhalt und sein Stand sind vor einer Verwendung zu überprüfen, und die zitierten Spendenzahlen sind Schätzungen eines Analyseunternehmens und eigene Angaben der Initiative. Fragen des ukrainischen Rechts sind mit ukrainischen Kanzleien zu klären. Für die Beratung in einer konkreten Angelegenheit nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.