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EU-Finanzierung für die Ukraine: die Ukraine-Fazilität und das Unterstützungsdarlehen über EUR 90 Milliarden
Zwei Instrumente dominieren die europäische Finanzierung der ukrainischen Wirtschaft in Kriegszeiten und des Wiederaufbaus der Ukraine. Die Ukraine-Fazilität, in Kraft seit März 2024, stellt bis 2027 bis zu EUR 50 Milliarden bereit; über sie fliessen an Reformen geknüpfte Budgethilfe, Investitionsgarantien und Beitrittshilfe. Das im Februar 2026 beschlossene Unterstützungsdarlehen für die Ukraine (Ukraine Support Loan) kommt mit bis zu EUR 90 Milliarden für 2026 und 2027 hinzu; es ist als Darlehen mit beschränkter Rückgriffsmöglichkeit ausgestaltet, und der wichtigste Auslöser der Rückzahlung sind von Russland geschuldete Reparationen. Für westliche wie für ukrainische Unternehmen kommt es bei diesem Geld auf die Architektur an: Es fliesst über den ukrainischen Staatshaushalt, über internationale Finanzinstitutionen und über Garantieinstrumente, und jeder Kanal hat seinen eigenen Zugangsweg, seine eigenen Gegenparteien und seine eigenen Compliance-Erwartungen. Die Architektur und die praktischen Einstiegspunkte werden nachfolgend dargestellt.
Die Grössenordnung der Aufgabe
Die gemeinsame Bewertung der Weltbankgruppe, der Regierung der Ukraine, der Europäischen Kommission und der Vereinten Nationen (RDNA5) beziffert die direkten Kriegsschäden per 31. Dezember 2025 auf USD 195,1 Milliarden und schätzt den gesamten Bedarf für Wiederaufbau und Erholung über das nächste Jahrzehnt auf knapp USD 588 Milliarden. Die internationale Unterstützung wird über die Ukraine Donor Platform koordiniert, eine im Dezember 2022 von den Staats- und Regierungschefs der G7 eingerichtete Geberplattform, in der die Ukraine, die G7, die EU und die internationalen Finanzinstitutionen zusammenkommen. Innerhalb dieser Struktur betreibt die EU die beiden grössten eigens dafür geschaffenen Instrumente.
Erstes Instrument: die Ukraine-Fazilität
Mit der Verordnung (EU) 2024/792 wurde die Ukraine-Fazilität als gebündeltes Unterstützungsinstrument der EU geschaffen; sie löste die früheren Makrofinanzhilfeprogramme ab. Die Verordnung trat am 1. März 2024 in Kraft und richtet die Fazilität für den Zeitraum 2024 bis 2027 ein, mit einer Obergrenze nach Art. 6 von EUR 50 Milliarden für diesen Zeitraum, aufgeteilt in EUR 33 Milliarden an Darlehen und EUR 17 Milliarden an nicht rückzahlbarer Unterstützung. Diese Obergrenze bildet nicht mehr das gesamte Engagement der EU ab: Die Verordnung (EU) 2026/468 bestimmt, dass die Beträge aus dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine zu ihr hinzukommen. Die Fazilität ruht auf drei Säulen.
Säule I, der Ukraine-Plan, trägt die direkte Budgethilfe. Gezahlt wird nach Massgabe der Umsetzung des Ukraine-Plans durch die Ukraine; der Plan ist das eigene Programm der Regierung für Erholung, Wiederaufbau und beitrittsbezogene Reformen und ist mit einer Reihe von Bedingungen und einem Auszahlungszeitplan unterlegt. Auf Antrag stand eine Vorfinanzierung von bis zu 7 Prozent der Darlehen der Säule I zur Verfügung. Die weitere Unterstützung steht unter einer dauerhaften Vorbedingung: Die Ukraine muss wirksame demokratische Mechanismen und die Rechtsstaatlichkeit wahren. Die Fortschritte werden auf einem öffentlichen Fortschrittsanzeiger nachverfolgt, und das Europäische Parlament kann die Kommission mindestens alle vier Monate zu einem Dialog über die Fazilität einladen.
Säule II, der Investitionsrahmen für die Ukraine (Ukraine Investment Framework, UIF), ist der Teil, der für den Privatsektor geschaffen wurde. Mit Haushaltsgarantien (der Garantie für die Ukraine) und mit Mischfinanzierungen, die Finanzhilfen mit Darlehen öffentlicher und privater Institutionen verbinden, senkt der UIF das Risiko von Investitionen, die in einer Wirtschaft im Krieg sonst nicht zustande kämen. Die ersten Investitionsprogramme, Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen im Umfang von EUR 1,4 Milliarden, wurden im Juni 2024 an der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz (Ukraine Recovery Conference, URC) in Berlin unterzeichnet. Zwei Zuteilungsregeln prägen die Projektpipeline: Mindestens 20 Prozent der UIF-Mittel müssen, zusammen mit den Investitionen des Ukraine-Plans, zu den Klima- und Umweltzielen und zu den Zielen des grünen Wandels beitragen, soweit dies in einem vom Krieg heimgesuchten Land möglich ist, und mindestens 15 Prozent der Garantiekapazität sind Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten.
Säule III finanziert die Beitrittshilfe: technische Unterstützung bei der Angleichung des ukrainischen Rechts an das EU-Recht, Verwaltungskapazität und Zivilgesellschaft.
Abbildung 1: Die beiden wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EU für die Ukraine. Quellen: Verordnung (EU) 2024/792; Verordnung (EU) 2026/467; Rat der EU.
Zweites Instrument: das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine
Im Februar 2026 fügte die EU eine zweite, grössere Ebene hinzu. Die Verordnung (EU) 2026/467 vom 24. Februar 2026, erlassen als Massnahme zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zwischen 24 teilnehmenden Mitgliedstaaten, richtet das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine (Ukraine Support Loan, USL) ein: höchstens EUR 90 Milliarden für 2026 und 2027, verfügbar bis zum 31. Dezember 2027, in Teilbeträgen bereitgestellt und in einer oder mehreren Tranchen auszahlbar, wobei alle Auszahlungen bis zum 31. Dezember 2028 zu erfolgen haben. Die indikative Aufteilung sieht EUR 30 Milliarden Budgethilfe und EUR 60 Milliarden für die Kapazitäten der Verteidigungsindustrie vor, und ein Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2026 hat EUR 45 Milliarden für 2026 zugänglich gemacht. Zwei Merkmale unterscheiden das Darlehen von allem, was die EU bisher unternommen hat.
Erstens die rechtliche Konstruktion. Das USL wird über eine Mittelaufnahme der EU an den Kapitalmärkten finanziert, die durch den Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert ist, und ist als Darlehen ausgestaltet, das aus von Russland geschuldeten Reparationen zurückzuzahlen ist; die EU hat sich das Recht vorbehalten, in der Union immobilisierte russische Vermögenswerte im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht für die Rückzahlung heranzuziehen. Reparationen sind der wichtigste Auslöser, und Art. 20 fügt zwei weitere hinzu. Das USL ist ein Darlehen mit beschränkter Rückgriffsmöglichkeit. Es wird anteilig zusammen mit den Reparationsdarlehen der G7 und den ERA-Darlehen und bis zur Höhe des erhaltenen Betrags fällig, wenn die Ukraine von Russland Reparationen in Geld oder in nicht monetärer Form, Entschädigungen oder eine Vergleichszahlung erhält; in voller Höhe, wenn die Ukraine die dauerhafte Vorbedingung nach Art. 5 Abs. 1 verletzt, die demokratische Mechanismen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte umfasst; und in Höhe des Werts von festgestelltem Betrug, festgestellter Korruption oder sonstigen festgestellten rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU bei der Verwaltung des Darlehens. Beträge, die von keinem Auslöser erfasst sind, bleiben bestehen, bis ein weiterer eintritt. Die Verordnung wurde im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit erlassen; das Instrument wird also von einem Teil der Mitgliedstaaten getragen.
Zweitens die Aufteilung: Die Unterstützung läuft über zwei Komponenten. Die eine stärkt die Verteidigungsfähigkeit und die Verteidigungsindustrie der Ukraine; die andere stützt das Funktionieren des Staates und die wirtschaftliche Resilienz und wird über die Makrofinanzhilfe und die Strukturen der Ukraine-Fazilität geleitet. Nach Angaben des Rates sind rund EUR 60 Milliarden auf militärische Unterstützung und EUR 30 Milliarden auf wirtschaftliche Unterstützung ausgerichtet.
Die Umsetzung kam rasch voran. Die Ukraine reichte ihre Finanzierungsstrategie nach der Verordnung im März 2026 ein; die Kommission bewertete sie positiv und legte am 1. April 2026 ihren Vorschlag vor; der Rat erliess den Durchführungsbeschluss am 23. April 2026; und die Kommission zahlte im Juni 2026 den ersten Teilbetrag von EUR 3,2 Milliarden aus. Zur Einordnung: Der Rat beziffert die gesamte Unterstützung der EU für die Ukraine seit 2022, einschliesslich der militärischen Unterstützung und der Hilfe für Flüchtlinge, auf über EUR 216 Milliarden.
Abbildung 2: Die wichtigsten Daten der EU-Finanzierungsarchitektur, 2024 bis 2028. Quellen: Verordnung (EU) 2024/792; Verordnung (EU) 2026/467; Europäische Kommission.
Wo die Mittel die Unternehmen erreichen
Keines der beiden Instrumente zahlt direkt an Unternehmen, auf keiner Seite der Grenze. Die Mittel erreichen den Privatsektor über festgelegte Kanäle, und die erste Aufgabe besteht darin, den Kanal zu bestimmen, der zum Geschäftsmodell passt. Die zweite ist die Förderfähigkeit. Art. 11 der Verordnung über die Fazilität öffnet die aus der Fazilität finanzierte Auftragsvergabe sowie Finanzhilfen und Preisgelder für Rechtsträger, die tatsächlich in den Mitgliedstaaten, in der Ukraine, in den Ländern des Westbalkans, in Georgien, in der Republik Moldau und im EWR sowie in Ländern niedergelassen sind, für welche die Kommission den gegenseitigen Zugang festgestellt hat; Lieferungen und Materialien müssen ihren Ursprung in diesen Ländern haben, es sei denn, sie lassen sich dort vernünftigerweise nicht beschaffen, und wo IFI oder ukrainische Stellen die Durchführung übernehmen, gelten zusätzlich deren eigene Regeln zur Förderfähigkeit. Das Vereinigte Königreich hat nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1445 ab dem 23. Juli 2026 für ein Jahr gegenseitigen Zugang, ebenso Kanada, Japan und die Vereinigten Staaten nach parallelen Beschlüssen; die Schweiz gehört dem EWR nicht an, und für sie besteht nach dem Stand dieses Updates kein Beschluss über den gegenseitigen Zugang, sodass ein Schweizer Unternehmen zu Ausschreibungen, die aus der Fazilität finanziert werden, über eine förderfähige Niederlassung oder nach den Ausnahmen in Art. 11 Abs. 8 gelangt.
- Öffentliche Beschaffung. Die Budgethilfe aus Säule I und aus der Wirtschaftskomponente des USL fliesst über den ukrainischen Staatshaushalt und finanziert unter anderem Beschaffungen für den Wiederaufbau. Projekte werden über DREAM geplant und veröffentlicht, das staatliche digitale Ökosystem der Ukraine für Wiederaufbauprojekte; es ist der praktische Ausgangspunkt, um Möglichkeiten nach Sektor und Region zu ermitteln, und zeigt über seine Anbindung an Prozorro den Beschaffungsstand jedes Projekts. Die Ausschreibungen selbst werden auf Prozorro, dem elektronischen Beschaffungssystem der Ukraine, veröffentlicht, und dort werden auch die Angebote eingereicht; von IFI finanzierte Aufträge laufen über die eigene Plattform des Kreditgebers: Beschaffungsbekanntmachungen für Projekte der EBRD erscheinen ausschliesslich auf deren ECEPP-Portal, auf dem sich die Bieter registrieren.
- Verteidigungskomponente. Die EUR 60 Milliarden werden über eigene Beschaffungen der Ukraine nach ukrainischem Recht ausgegeben, die von der Kommission oder von teilnehmenden Mitgliedstaaten validiert werden, über gemeinsame Beschaffungen im Rahmen von SAFE, über Vereinbarungen mit Mitgliedstaaten, der Europäischen Verteidigungsagentur oder internationalen Organisationen sowie über Beiträge zu anderen EU-Instrumenten (Art. 13 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2026/467); förderfähig sind Verträge, die nach dem 14. Januar 2026 unterzeichnet wurden. Die Förderfähigkeit folgt nach Art. 13 einem eigenen Regime: Das Produkt muss unter die zwei aufgeführten Kategorien fallen; der Hersteller und seine an der Produktion beteiligten Unterauftragnehmer müssen in der EU, in einem dem EWR angehörenden EFTA-Staat oder in der Ukraine niedergelassen sein und dort geleitet werden und dürfen nicht der Kontrolle eines Drittlands unterstehen, mit Ausnahmen für einen Unterauftragnehmer, auf den 15 bis 35 Prozent des Auftragswerts entfallen, für in der EU niedergelassene Rechtsträger, die überprüft wurden oder Garantien gestellt haben, und für dringenden Bedarf; die Produktionsinfrastruktur muss in diesen Gebieten liegen; Komponenten anderer Herkunft sind auf 35 Prozent der Komponentenkosten begrenzt; und bei Produkten der Kategorie zwei muss der Hersteller über die Konstruktion bestimmen können. Das Vereinigte Königreich gilt für Tätigkeiten ab dem 13. Juli 2026 für beide Kategorien als dem EWR angehörender EFTA-Staat (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1879 des Rates), bei im Übrigen unveränderten Voraussetzungen. Die Schweiz ist kein dem EWR angehörender EFTA-Staat und für sie besteht kein gleichwertiger Rechtsakt; ein Schweizer Hersteller ist daher nur nach den Ausnahmen förderfähig, über einen in der EU, im EWR oder in der Ukraine niedergelassenen Rechtsträger, der nicht aus der Schweiz kontrolliert wird, oder über eine in der EU niedergelassene Tochtergesellschaft, welche die Überprüfung bestanden oder überprüfte Garantien gestellt hat.
- Durch den UIF gestützte Finanzierung. Der Investitionsrahmen für die Ukraine arbeitet über Durchführungspartner, in erster Linie die internationalen Finanzinstitutionen, die Projekten und Finanzintermediären in der Ukraine garantierte Darlehen, Garantien und Mischfinanzierungen gewähren. Unternehmen erhalten Zugang zu diesem Kanal in der Regel über Partnerbanken oder direkt über Fazilitäten der IFI. Die EBRD, der grösste institutionelle Investor in der Ukraine, ergänzt dies mit ihrer eigenen Kreditvergabe in Kriegszeiten. Die Kommission führt zudem einen laufenden Aufruf zur Interessenbekundung für Investitionsprojekte in der Ukraine von mindestens EUR 50 Millionen mit 30 Prozent Eigenkapital des Projektträgers; er steht Unternehmen offen, deren tatsächlicher Sitz in der EU, im EWR oder in der Ukraine liegt. Eine positive Beurteilung führt zur Vorstellung bei Durchführungspartnern des UIF und ist weder mit einer Finanzhilfe noch mit einer Finanzierungszusage verbunden; Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz nehmen über ein Vehikel oder ein Joint Venture mit Sitz in der EU, im EWR oder in der Ukraine teil.
- Risikodeckung. Die EU-Garantien greifen mit der weiteren Versicherungsarchitektur ineinander, darunter die Garantieprogramme der MIGA für die Ukraine. Bei den meisten privaten Investitionen entsteht die Bankfähigkeit dadurch, dass diese Ebenen übereinandergelegt werden: Projektfinanzierung einer IFI, Deckung politischer Risiken und, wo verfügbar, eine durch den UIF gestützte Garantie.
- Daneben: nationale Programme. Die EU-Instrumente bestehen neben nationalen Programmen, von der Deckung von UK Export Finance für britische Exporteure bis zum Kooperationsprogramm der Schweiz mit seinen zweckgebundenen Mitteln für die Beteiligung des Schweizer Privatsektors. Die richtige Struktur verbindet häufig einen von der EU gestützten Kanal mit einem nationalen.
Jeder Kanal bringt inhaltliche Compliance-Erwartungen mit sich. Die Konditionalität der Fazilität macht die Architektur der Korruptionsbekämpfung zu einer Frage der Auszahlung, die Beschaffung läuft über Transparenzsysteme, und die Sanktions- und Exportkontrollprüfung gilt durchwegs für Gegenparteien und Lieferketten. Unternehmen, die mit einem geordneten Compliance-Dossier antreten, nehmen jede Hürde schneller.
Worauf bis 2027 zu achten ist
Drei Entwicklungen werden die nächsten zwei Jahre prägen. Erstens das Tempo der USL-Auszahlungen gemessen an der genehmigten Finanzierungsstrategie; es gibt den Takt der haushaltsfinanzierten Beschaffung vor. Dieser Takt verschiebt sich bereits: Am 30. Juli 2026 hat der Rat den Ukraine-Plan geändert, um mehr als EUR 8 Milliarden an zusätzlicher Finanzierung für 2026 abzubilden, die über das Unterstützungsdarlehen bereitgestellt wird; der geänderte Plan enthält weitere Reformschritte, unter anderem zur Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung. Zweitens das Wachstum der Garantiepipeline des UIF; es bestimmt, in welchem Umfang und in welchen Sektoren private Investitionen abgesichert werden. Drittens die Frage, was 2028 folgt: Die Fazilität und das USL laufen beide bis Ende 2027, und die Ausgestaltung der Nachfolgearchitektur im nächsten Haushaltszyklus der EU wird in der Zwischenzeit verhandelt. Unternehmen, die Ukraine-Strategien aufbauen, sollten ihre Planung an diesen Daten ausrichten.
Was das für Sie bedeutet
- Bestimmen Sie Ihren Weg vor Ihrem Projekt. Beschaffung, IFI-Finanzierung und garantiegestützte Investitionen haben unterschiedliche Gegenparteien, Zeitpläne und Dokumentationen. Wählen Sie den Kanal, und gestalten Sie dann die Struktur.
- Bauen Sie zuerst das Compliance-Dossier auf. Korruptionsbekämpfung, Sanktionsscreening und Exportkontrollprüfungen sind in allen Kanälen Zugangsvoraussetzungen.
- Nutzen Sie die Koordinationsebene. Die Ergebnisse der Ukraine Donor Platform und die Projektdaten von DREAM sind öffentlich; eine darauf gestützte Strategie beruht auf denselben Informationen, die auch die Geber verwenden.
- Prüfen Sie die Förderfähigkeit Kanal für Kanal, und kombinieren Sie dann EU-Instrumente und nationale Instrumente. Britische Unternehmen haben einen befristeten Zugang im Rahmen der Fazilität und ab dem 13. Juli 2026 Zugang im Rahmen der Verteidigungskomponente; Schweizer Unternehmen haben nach dem Stand dieses Updates keinen von beiden, und ihr Weg führt über förderfähige Niederlassungen, die Ausnahmen und das nationale Programm.
- Arbeiten Sie für die Umsetzung mit Partnern vor Ort. Fragen des ukrainischen Rechts, Genehmigungen und die Abläufe der Beschaffung liegen bei Kanzleien und Partnern vor Ort; grenzüberschreitend tätige Berater leisten ihren Beitrag auf der Ebene der internationalen Strukturierung, der Finanzierung und der Compliance.
Isak Legal berät Schweizer, britische, amerikanische und europäische Unternehmen bei der Strukturierung ihres Eintritts in den ukrainischen Markt und ukrainische Unternehmen auf dem Weg zu westlichen Partnern, Finanzierungen und Märkten, einschliesslich der Fragen zu Finanzierung, Compliance und Risikoverteilung, die diese Architektur aufwirft. Mehr dazu auf unserer Seite Ukraine: Investitionen und Wiederaufbau, oder nehmen Sie Kontakt auf.
Dieses Client Update dient ausschliesslich der allgemeinen Information, gibt den Stand vom 26. September 2026 wieder und stellt weder eine Rechtsberatung dar noch begründet es ein Mandatsverhältnis. Die Zahlen stammen aus den oben verlinkten offiziellen Quellen; stützen Sie sich stets auf die aktuellen offiziellen Texte. Für die Beratung in einer konkreten Angelegenheit nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.