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CHF 500 Millionen der Schweiz für Schweizer Unternehmen beim Wiederaufbau der Ukraine und die dritte Ausschreibung des SECO

Michael Isak|21. Juli 2026, aktualisiert am 13. Oktober 2026|Client Update|11 Minuten Lesezeit

Die Schweiz hat sich einen eigenen Weg in den Wiederaufbau der Ukraine geschaffen. Der Bundesrat hat bis 2036 CHF 5 Milliarden vorgesehen; die ersten CHF 1,5 Milliarden bis 2028 werden aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit finanziert, die verbleibenden CHF 3,5 Milliarden bleiben einem Entscheid für die zweite Etappe vorbehalten, und CHF 500 Millionen der ersten Etappe sind Projekten gewidmet, an denen der Schweizer Privatsektor beteiligt ist. Die Mittel werden über aufeinanderfolgende Ausschreibungen eingesetzt, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeinsam mit den ukrainischen Behörden durchführt: In der ersten Runde wurden zwölf Projekte von Schweizer Unternehmen ausgewählt; eine zweite Runde für öffentliche Infrastruktur wurde im März 2026 geschlossen, und das SECO erwartet den endgültigen Finanzierungsentscheid Anfang Oktober 2026; eine dritte Ausschreibung mit Schwerpunkt auf Direktinvestitionen in der Ukraine wurde für Vorschläge der Stufe 1 am 20. September 2026 geschlossen, die Vorauswahl ist für Ende November vorgesehen und die Frist für Stufe 2 für Februar 2027, alles vorläufige Termine. Die Architektur des Programms, was die ausgewählten Projekte über die Auswahl zeigen und was die dritte Ausschreibung von einem Unternehmen verlangt, das sich bewirbt, werden nachfolgend dargestellt.

Die Zusage in drei Zahlen

Am 10. April 2024 beschloss der Bundesrat, den Wiederaufbau der Ukraine langfristig zu unterstützen, und sah dafür CHF 5 Milliarden für 2025 bis 2036 vor. Die ersten CHF 1,5 Milliarden, finanziert aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit (IZA), laufen von 2025 bis 2028 im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-28; wie die verbleibenden CHF 3,5 Milliarden finanziert werden, hat der Bundesrat dem Entscheid für die zweite Etappe vorbehalten. Im Juni 2024 traf der Bundesrat den Entscheid, der diesem Programm sein besonderes Gepräge gibt: CHF 500 Millionen der ersten Etappe sind dafür bestimmt, den Schweizer Privatsektor in die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine einzubeziehen. Damit ist, nach der eigenen Darstellung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), ein Drittel der Mittel der ersten Etappe für den Wiederaufbau in Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen reserviert.

CHF 5 Milliarden Entscheid des Bundesrates, April 2024 Unterstützung der Ukraine, 2025 bis 2036 CHF 1,5 Milliarden Erste Etappe, 2025 bis 2028, gemäss IZA-Strategie 2025-28 CHF 500 Millionen Vorgesehen für die Beteiligung des Schweizer Privatsektors an Erholung und Wiederaufbau, umgesetzt über sechs Massnahmen, darunter die Ausschreibungen Die sechs Massnahmen für den Privatsektor M1Finanzierung von Projektvorbereitungsstudien M2Projektfinanzierung für Produkte und Dienstleistungenin bestimmten Sektoren: die Ausschreibungen M3Förderung von Schweizer Branchen bei grossenausländischen Infrastrukturprojekten M4Kommunikation und bilateraleWirtschaftsbeziehungen Schweiz-Ukraine M5Stärkung der Risikofähigkeit der SERVfür Exporte in die Ukraine M6Absicherung privater Investitionen in der Ukraine

Abbildung 1: Die Mittelkaskade der Schweiz und die sechs Massnahmen zur Beteiligung des Privatsektors. Quelle: SECO, Länderprogramm Ukraine 2025-2028.

Wer das Programm führt

Das Länderprogramm Ukraine 2025-2028, vom Bundesrat am 12. Februar 2025 verabschiedet, wurde gemeinsam von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), dem SECO und der Abteilung Frieden und Menschenrechte des EDA erarbeitet. Es setzt drei Schwerpunkte: die wirtschaftliche Erholung mit Gewicht auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit, öffentliche Dienste einschliesslich Energie, Wasser, Verkehr und Gesundheit sowie den Schutz der Zivilbevölkerung einschliesslich der humanitären Minenräumung. Eine eigene Projektorganisation umfasst die beiden beteiligten Departemente; geleitet wird sie von Jacques Gerber als Delegiertem des Bundesrates für die Ukraine. Allein das SECO arbeitet in der vierjährigen Etappe mit rund CHF 650 Millionen für die Ukraine und ist an rund 45 Projekten beteiligt, neben Beiträgen über die Weltbank und die EBRD.

Die Mittel für den Privatsektor werden über sechs Massnahmen eingesetzt, von der Finanzierung von Projektvorbereitungsstudien bis zur Stärkung der Risikofähigkeit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) und zur Absicherung privater Investitionen. Für Unternehmen am sichtbarsten ist die Massnahme M2: die direkte Projektfinanzierung, die über kompetitive Ausschreibungen vergeben wird. Die übrigen Massnahmen fördern Schweizer Branchen bei grossen ausländischen Infrastrukturprojekten (M3) und unterstützen die Kommunikation und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Ukraine (M4).

Drei Ausschreibungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Jede Ausschreibung hatte einen anderen Schwerpunkt, und an der Abfolge lässt sich ablesen, wohin sich das Programm entwickelt.

Die erste Ausschreibung (2025) führte zu zwölf ausgewählten Projekten, welche die schweizerischen und die ukrainischen Behörden gemeinsam bestimmt haben. Die Liste ist aufschlussreich: Divario (CHF 15 Millionen) und DM Bau (CHF 8,9 Millionen) für lokal produzierte modulare Unterkünfte für Vertriebene, Schwihag (CHF 14,4 Millionen) für die Produktion von Schienenbefestigungen in der Ukraine, Arthur Flury (CHF 12,9 Millionen) für Bahnfahrleitungen nach Schweizer Standards, Glas Trösch (CHF 9,9 Millionen) für den Ersatz von über 32 000 kriegsbeschädigten Fenstern, Roche Diagnostics (CHF 8,8 Millionen) für ein medizinisches Labor sowie Geberit, Hitachi Energy, REHAU und weitere für Projekte in den Bereichen Energie, Sanitär und Berufsbildung.

Die zweite Ausschreibung lief vom 9. Januar bis zum 8. März 2026; verfügbar waren bis zu CHF 150 Millionen, mit Einzelbeiträgen von CHF 3 bis 30 Millionen. Sie war auf öffentliche Infrastruktur beschränkt: Energie, Wasser und Abwasser, Wohnraum, öffentliche Mobilität, soziale Infrastruktur und Landwirtschaft. Die Ausrichtung auf die einheitliche Projektpipeline der Ukraine (Single Project Pipeline), die über das DREAM-Ökosystem geführt wird, wurde in den Vergabekriterien ausdrücklich honoriert.

Die dritte Ausschreibung wurde für Vorschläge der Stufe 1 am 20. September 2026 geschlossen. Sie wurde am 27. Mai 2026 lanciert und wechselte von beschaffungsähnlichen Projekten zu ausländischen Direktinvestitionen: dem Bau, dem Wiederaufbau oder der Modernisierung von Anlagen in der Ukraine, die der Produktion oder der Erbringung von Dienstleistungen dienen, in der Bilanz der ukrainischen Tochtergesellschaft bleiben und von ihr langfristig betrieben werden, ob auf der grünen Wiese errichtet oder kriegsbeschädigt. Erfasst sind sechs prioritäre Sektoren, von Baumaterialien und Schwermaschinen bis zu erneuerbaren Energien, Verkehrsinfrastruktur, Agrarwirtschaft sowie IT und digitaler Infrastruktur. Das SECO trägt CHF 3 bis 10 Millionen pro Projekt bei, höchstens 50 Prozent der gesamten Projektkosten, aus einem Rahmen von bis zu CHF 50 Millionen; der Gesuchsteller finanziert die andere Hälfte, wobei mindestens ein Viertel des Gesamtbudgets aus eigenen flüssigen Mitteln stammen muss, der Rest von einem professionellen Drittinvestor, aus einem IFI-Darlehen oder aus einem für das Projekt eingeworbenen Zuschuss des ukrainischen Staates kommen darf und das gesamte Budget CHF 30 Millionen nicht übersteigen darf.

Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen vor einem gemeinsamen schweizerisch-ukrainischen Ausschuss: Die Gesuchsteller der engeren Wahl sollen bis zum 24. November 2026 benachrichtigt werden, im Dezember präsentieren und bis zum 21. Februar 2027 ihre Vorschläge der Stufe 2 einreichen, alles vorläufige Termine; der endgültige Entscheid ist bis Ende April 2027 vorgesehen. Der Vertrag wird erst unterzeichnet, wenn die gesamte Finanzierung gesichert ist, und zwar innert sechs Monaten nach der Auswahl, in begründeten Fällen um drei Monate verlängerbar, und die Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.

April 2024 Entscheid CHF 5 Mrd. Juni 2024 CHF 500 Mio. für den Privatsektor Feb. 2025 Länderprogramm 2025 Erste Ausschreibung: 12 Projekte ausgewählt Jan. bis März 2026 Zweite Ausschreibung: öffentliche Infrastruktur 27. Mai bis 20. Sept. 2026 Dritte Ausschreibung: FDI (Stufe 1 geschlossen; Stufe 2 bis Feb. 2027, vorläufig) Ende 2028 Erste Etappe endet 2036 Programmhorizont

Abbildung 2: Die Zeitachse des Schweizer Programms. Die Frist für Stufe 1 der dritten Ausschreibung war der 20. September 2026; Stufe 2 folgt Anfang 2027 (Stand: 26. September 2026). Quellen: Medienmitteilungen des Bundesrates; SECO.

Was die ausgewählten Projekte zeigen

Vier Merkmale kehren in der Liste der ersten Runde wieder, in unterschiedlichem Mass. Mehrere der ausgewählten Projekte produzieren in der Ukraine, darunter lokal gebaute Modulhäuser, vor Ort gefertigte Bahnkomponenten und ein Projekt, das 95 Prozent seiner Komponenten lokal bezieht, während andere beschädigte Anlagen ersetzen oder wiederaufbauen. Die meisten verbinden Sachlieferungen mit Ausbildung: Berufsbildungsprogramme, Schulung von Personal an Schweizer Einrichtungen, Wissenstransfer neben der Ausrüstung. Zwei benennen die Arbeitsplätze, die sie schaffen. Und alle lassen sich den Schwerpunkten des Programms zuordnen, vor allem Wohnraum, Bahn, Energie und Gesundheit. Die dritte Ausschreibung fügt eine eigene Regel hinzu: Die finanzierten Anlagen müssen in der Bilanz der ukrainischen Tochtergesellschaft stehen und von ihr betrieben werden, sodass ein reines Exportgeschäft nicht erfasst ist; das SECO verlangt allerdings weder Mindestausgaben vor Ort noch einen Schweizer Wertschöpfungsanteil, und importierte Ausrüstung ist zulässig.

Die Teilnahmeberechtigung in der dritten Ausschreibung entscheidet sich am Organigramm der Gruppe. Gesuchsteller muss ein Unternehmen sein, das spätestens am 1. Januar 2023 in der Schweiz eingetragen war, ein Datum, welches das SECO ohne Ausnahme anwendet, und es muss selbst eine direkte Mehrheit an der ukrainischen Gesellschaft halten: Schwestergesellschaften unter einem gemeinsamen Eigentümer, zwischengeschaltete Holdinggesellschaften und Konsortien sind ausgeschlossen. Die ukrainische Gesellschaft darf neu sein, solange sie bis zur Frist der Stufe 1 eingetragen ist, und eine Gruppe, deren Organigramm den Test der direkten Beteiligung nicht besteht, darf umstrukturieren, sofern sie sich in Stufe 1 fest zur Umstrukturierung verpflichtet und diese vor der Frist der Stufe 2 abschliesst.

Die Schweizer Muttergesellschaft wird zudem an ihren eigenen Zahlen gemessen: Eigenkapital von mehr als einem Viertel der Bilanzsumme, Eigenbeitrag unter der Hälfte des Eigenkapitals, Projektbudget unter einem Drittel des Umsatzes dreier Jahre, positiver operativer Cashflow in zwei der letzten drei Jahre, Nettoverschuldung unter dem 3,5-Fachen des EBITDA und kein Insolvenzverfahren, belegt durch geprüfte Jahresrechnungen dreier Jahre (Anhang 1, EC 6); eine Gruppe mit der richtigen Struktur und dem richtigen Finanzierungsplan kann hier dennoch scheitern.

Für ein Unternehmen, das sich für künftige Runden aufstellt, sind die ukrainische Tochtergesellschaft, die direkte Mehrheitsbeteiligung und eine einwandfreie Compliance-Historie Teilnahmevoraussetzungen, und der Vertrag bindet anschliessend die Gruppe: Die Anlagen bleiben in der Bilanz der ukrainischen Gesellschaft und werden nach der Fertigstellung mindestens drei Jahre lang gehalten und betrieben; jeder Verkauf, jede Vermietung und jede gruppeninterne Übertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung des SECO, und bei einer Verletzung ist der Beitrag zurückzuzahlen. Der Beitrag darf weder Dividenden noch Ausschüttungen finanzieren und ebenso wenig Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die einem Drittvergleich nicht standhalten, und Ausschüttungen aus dem Projekt sind während der Laufzeit der Vereinbarung auf dessen kumulierte Gewinne begrenzt. Die Mittel fliessen über eigens eingerichtete Projektkonten in die ukrainische Gesellschaft, über eine Struktur, die nach ukrainischem Recht zulässig und steuerlich tragfähig ist.

Mit der Governance und den gruppeninternen Verträgen erfüllt eine Gruppe diese Bedingungen, und es braucht Zeit, beides sorgfältig aufzusetzen, besonders wenn die Gruppe zusätzlich ein Sanktionsscreening, Exportkontrollprüfungen und Kontrollen zur Korruptionsbekämpfung benötigt, die einer Überprüfung standhalten. Die Gesuchsunterlagen des SECO umfassen eine Ausschlussliste für Sektoren, Selbstdeklarationen zu Arbeitsstandards, Sanktionen und Dual-Use-Gütern sowie einen Rahmen zur Identifikation und Minderung von Risiken; das Compliance-Dossier wird als Teil des Gesuchs beurteilt.

Deckung und Absicherung

Zwei der sechs Massnahmen betreffen die Frage nach dem Verlustfall: Was geschieht mit dem Geld, wenn das Projekt scheitert? Die Massnahme M5 stärkt die Risikofähigkeit der SERV gezielt für Exporte in die Ukraine, und M6 zielt auf die Absicherung privater Investitionen. Ob und wie die SERV ein bestimmtes Geschäft deckt, wird im Einzelfall nach ihrer Deckungspolitik festgelegt; der frühe Kontakt mit den Beraterinnen und Beratern der SERV gehört deshalb zur Projektvorbereitung. Bei Investitionsprojekten steht die Schweizer Unterstützung neben der internationalen Garantiearchitektur, darunter die Ukraine-Programme der MIGA und Instrumente der EBRD, die wir in unserem Begleitbeitrag zur Finanzierungsarchitektur der EU erwähnt haben und in unserem Update zu Kriegsrisikodeckung und Garantien näher untersuchen.

Wie sich die Schweizer Ebene in das Gesamtbild einfügt

Das Schweizer Programm ist bewusst als Ergänzung zu den Kanälen der EU und der IFI angelegt, die wir in unserem Update Wie die EU die Ukraine finanziert beschreiben. Die Ukraine-Fazilität und das Unterstützungsdarlehen der EU bewegen Mittel in einer Grössenordnung, mit der die Schweiz nicht mithalten kann; der Vorteil des Schweizer Programms ist die Präzision. Es ist ein Kanal, über den ein Schweizer Unternehmen eine direkte Kofinanzierung von CHF 3 bis 10 Millionen für ein Projekt in der Ukraine erhalten kann; beurteilt wird das Projekt von einem Ausschuss, in dem die eigene und die ukrainische Regierung vertreten sind, nach dem Subventionsrecht des Bundes und in einem Verfahren in englischer Sprache. Das Kriterium der Ausrichtung auf DREAM in der zweiten Ausschreibung zeigte, dass die Systeme bei Projekten der öffentlichen Infrastruktur zusammenwachsen; diese Projekte gelangen in dieselbe ukrainische Pipeline, welche die EU-Instrumente nutzen. Die dritte Ausschreibung verlangt, weil sie ausländische Direktinvestitionen betrifft, ausdrücklich keine Ausrichtung auf die Pipeline und stellt stattdessen auf den strategischen Rahmen der Ukraine für ausländische Direktinvestitionen ab. Ein gut beratenes Unternehmen behandelt die Schweizer Ebene und die EU-Ebene als eine Architektur mit mehreren Einstiegspunkten und liest die Kriterien jeder Ausschreibung für sich.

Was das für Sie bedeutet

  • Wenn Sie in der dritten Ausschreibung einen Vorschlag eingereicht haben, bereiten Sie jetzt Stufe 2 vor. Die Vorauswahl ist bis zum 24. November 2026 vorgesehen, die Präsentationen im Dezember, die Frist für Stufe 2 am 21. Februar 2027, alles vorläufig; die gesamte Finanzierung, einschliesslich einer allfälligen Zusage Dritter, muss innert sechs Monaten nach der Auswahl gesichert sein, in begründeten Fällen um drei Monate verlängerbar, sonst wird der Vertrag nicht unterzeichnet. Das Erfordernis der Kofinanzierung von 50 Prozent, mit mindestens 25 Prozent des Budgets aus eigenen flüssigen Mitteln des Gesuchstellers, bedeutet Finanzierungsentscheide auf Ebene des Verwaltungsrats.
  • Strukturieren Sie, bevor Sie sich bewerben. Die ukrainische Gesellschaft, die direkte Mehrheitsbeteiligung und eine einwandfreie Compliance-Historie sind Teilnahmevoraussetzungen; die Verpflichtungen zum Halten der Anlagen, zu Ausschüttungen und zum Mittelfluss sind vertraglicher Natur. Gestalten Sie die Governance und die gruppeninternen Verträge so, dass sie beides erfüllen und einer Due-Diligence-Prüfung, einer steuerlichen Prüfung und einem Sanktionsscreening standhalten.
  • Richten Sie das Projekt am Muster aus. Produktion oder Dienstleistungen aus Anlagen, die in der Ukraine gehalten werden, Ausbildungskomponenten, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Zugehörigkeit zu einem prioritären Sektor sind das, was die meisten ausgewählten Projekte gemeinsam haben und was die Kriterien der dritten Ausschreibung honorieren. Bauen Sie den Vorschlag darauf auf.
  • Sprechen Sie früh mit der SERV. Über die Deckung wird im Einzelfall entschieden; wer seine Versicherbarkeit kennt, kann den Finanzierungsplan danach ausrichten und stärkt den Vorschlag.
  • Achten Sie auf die nächste Ausschreibung. Drei Ausschreibungen in weniger als zwei Jahren, jede mit einem anderen Schwerpunkt, und CHF 500 Millionen, die den Massnahmen für den Privatsektor für die Etappe bis 2028 zugewiesen sind, wobei die Projekte der dritten Ausschreibung bis 2031 laufen. Eine vierte Ausschreibung war am 25. September 2026 nicht angekündigt; ein Unternehmen, das diese Runde verpasst hat, sollte sein Dossier aktuell halten.

Isak Legal berät Schweizer und europäische Unternehmen bei der Strukturierung von Projekten mit Bezug zur Ukraine, einschliesslich der Gesellschaftsstruktur, der gruppeninternen Verträge, der Compliance-Rahmen und des Zusammenspiels der Finanzierungskanäle der Schweiz, der EU und der IFI, sowie ukrainische Unternehmen auf dem Weg zu westlichen Partnern und Finanzierungen. Mehr dazu auf unserer Seite Ukraine: Investitionen und Wiederaufbau, oder nehmen Sie Kontakt auf.

Dieses Client Update dient ausschliesslich der allgemeinen Information, gibt den Stand vom 26. September 2026 wieder und stellt weder eine Rechtsberatung dar noch begründet es ein Mandatsverhältnis. Ausschreibungsbedingungen, Fristen und Teilnahmekriterien sind diejenigen, die das SECO in den oben verlinkten Quellen veröffentlicht hat; stützen Sie sich stets auf die aktuellen offiziellen Ausschreibungsunterlagen. Für die Beratung in einer konkreten Angelegenheit nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.